Dies ist eine Diskussion zu --> Ladung zum Strafantritt innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Herr X wurde wegen BtMG besitzes zu 1 Jahr und 3 Monaten Verurteilt, diese wurde zu 3 Jahren Bewährung ausgesetzt + einer Geldstrafe von 1700€. Diese konnte er nicht zahlen und wurde zu Sozialstunden "verdonnert", ist aber auch zu diesen nie erschienen und hat nun eine Ladung zum Strafantritt bekommen. Die Ladung fordert Herr X eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten anzutreten, und das bis zum 05.03.2012. Herr X ist nur unter einer Meldeadresse registriert, wo er seit 2 Wochen nicht mehr wohnt. Beim zuständigen Amt ist er noch unter der Adresse der Eltern gemeldet. Zurzeit besitzt er auch keinen Briefkasten da er bei seiner Freundin wohnt. Der Brief wurde nur entdeckt durch raushängen (habe keinen Schlüssel mehr). In 1er Woche wollen die beiden zusammenziehen und haben auch schon den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben! Nun zu meinen Fragen: - Was passiert wenn Herr X ohne sich zu melden, den Strafantritt nicht wahrnimmt? - Der Brief kam zum alten Briefkasten wo Herr X nichtmehr wohnt. Wie bzw. wann erfährt die Staatsanwaltschaft von diesem Problem? - Was kann Herr X tun um den Strafantritt zu verhindern? - Kann Herr X die Ladung aufschieben bzw. mit irgendwelchen mitteln auf-/ verschieben? - Wie läuft das mit der neuen Wohnung? - Wird Arbeitslosengeld 1 weiterhin bezahlt? - Hat Herr X mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen wenn er nicht pünktlich zum Haftantritt erscheint? (auser offener vollzug sperre usw.) wäre ja sowieso wegem BtMGwäre für schnelle Antworten sehr sehr dankbar!!! MfG chrZOo |
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| AW: --> Ladung zum Strafantritt Offensichtlich meint Herr X, sich durch "Totstellen" aus der Affäre ziehen zu können: Geldauflage nicht gezahlt, Stunden nicht geleistet, wahrscheinlich auch zum Anhörungstermin wegen des Bewährungswiderrufs nicht erschienen, der jetzt rechtskräftig ist... Nur weiter so: Abwarten, bis die Polizei mit dem Vollstreckungshaftbefehl vor der Tür steht, es dauert gar nicht lange. Vollzugslockerungen und Zweidrittel ade. ALG gibt's im Knast natürlich keins, man steht ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Die gute Nachricht zum Schluss: Im Knast kommt man relativ leicht an Drogen ran.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: --> Ladung zum Strafantritt Zitat:
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Einzig möglich wäre evtl. noch ein Antrag auf § 35 BtmG, wenn er Drogenabhängigabhängig ist. Nur wird man den in 3 Wochen kaum fertig und entschieden bekommen. Möglicherweise könnte man bis zur Entscheidung Vollstreckungsaufschub nach § 456 StPO bekommen. Die Rechtspfleger merken allerdings auch zieml schnell, ob man solch einen Antrag nur zum Zeit schinden stellt, oder ob man sich ernsthaft darum kümmert. Denn es ist dafür einiges an Bescheinigungen beizubringen und einige Gespräche zu führen. Zitat:
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__________________ cheers, JHS |
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| bewährung, bewährung wiederruf umzug, ladung, strafantritt, strafe |
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