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ladendiebstahl, will einen anwalt der vom gericht bezahlt wird

Dies ist eine Diskussion zu ladendiebstahl, will einen anwalt der vom gericht bezahlt wird innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 19.04.2009, 13:03
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ladendiebstahl, will einen anwalt der vom gericht bezahlt wird

Hallo,

eine Betreffende erhält ca. 900,- Euro Rente. Sie wurde in erster Instanz, in Abwesenheit wegen Erkrankung, - dem Richter war das Atest nicht ausreichend - wegen Ladendiebstahl verurteilt.

Sie fühlt sich allerdings unschuldig, und es wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt. So das es jetzt zu einer neuen Verhandlung kommt.

Nun die Frage: kann Sie in 2. Instanz einen Anwalt nehmen?
Wer bezahlt diesen? Sie kann von Ihrer Rente keinen Anwalt bezahlen.

Das Gericht beschuldigt sie, dafür kann sie nichts.
Man hätte auch das Verfahren ohne weiteres einstellen können. Die Betreffende ist mittlerweile 80 Jahre. Sie hat zudem niemals gegen das Gesetzt verstossen.

Sie will einen Anwalt der bezahlt wird.

Gruss und vielen Dank im Voraus

der alte Fritz
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 13:10
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AW: ladendiebstahl, will einen anwalt der vom gericht bezahlt wird

Es gibt die "Beratungshilfe" und die "Prozesskostenhilfe".

Zuständig ist das Amtsgericht bzw. das Prozessgericht.

Vielleicht hilft dies: http://www.rak-berlin.de/site/DE/int...e.php#sprung_0
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 02:20
JHS JHS ist offline
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AW: ladendiebstahl, will einen anwalt der vom gericht bezahlt wird

Es gibt im Strafrecht keine Prozesskostenhilfe für Angeklagte.

Beratungshilfe gibt es im Strafrecht nur für Fälle, die noch nicht gerichtsanhängig sind und nur für eine Erstberatung. Insbesondere eine Verteidigung ist nicht von Beratungshilfe erfasst. Daher kommt auch Beratungshilfe hier nicht in Frage.

Einzige -theoretische- Möglichkeit an einen Anwalt zu kommen, wäre § 140, Abs. 2 StPO. Dieser Anwalt muß am Ende aber ebenfalls selbst gezahlt werden, wenn die Angeklagte (wieder) verurteilt wird. Der Staat legt die Kosten nur vor. Allerdings würde ich mir keine allzu großen Hoffnungen auf einen postiven Entscheid eines solchen Antrags machen, da das Gericht bereits von sich aus nach § 140(2) StPO verfahren wäre, wenn es die Voraussetzungen für gegeben gehalten hätte.

Zitat:
Sie kann von Ihrer Rente keinen Anwalt bezahlen.
Von 900,00 € müssen auch andere Leute Ihren Anwalt zahlen. Außerdem kann man Ratenzahlung vereinbaren. Wenn Sie tatsächlich unschuldig ist und freigesprochen wird, übernimmt die Staatskasse ja ohnehin die Anwaltskosten.

Zitat:
Sie fühlt sich allerdings unschuldig
Was Staatsanwaltschaft und Gericht aber offensichtlich anders sehen.
__________________
cheers, JHS
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