Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl von 16 Jährigen, warenwert von 10 Euro geklaut. mögliches Strafmaß? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Peter M dreht im beisein von Heins S Ventielkappen ab, und läßt sie in seiner Tasche verschwinden, das ganze an mehreren Fahrädern. bis Peter M genug hat. Anschließend gehen die beiden (nach ihrer meinung) unbeobachtet aus dem Laden. Nach ein paar Tagen geht Heins S in den Laden, um sich Bremsen zu kaufen, die Verkäuferin kommt auf ihn zu, und führt ihn zu einem Mechaniker der ihm erzählt, das an mehreren Fahrrädern Ventli kappen geklaut worden sind. Er nimmt seine Personalien auf, und verweißt ihn des Ladens. Später erreicht Heins S ein anruf von der Filiale, in dem er gebeten wird mit einem Erzihungsberechtigten vorbei zukommen. Darauf hin Macht Heins in der Filiale ein Aussage, inhaltlicht gibt er wieder: Er habe nichts geklaut, und sein Freund auch nicht, er würde es ihm auch nicht zutrauen, außerdem würde diese kappen nicht bei ihm passen, aber bei seinem Kumpel, aber die addresse könner er ihnen nicht geben. (sie haben ihn auch danach gefragt). Außerdem Fragt sein Vater nach einer Viedeo aufzeichnung. Darauf hin meint einer der beiden Verkäufer, das es keine Kameras gibt. Die Geschäftsleitung drängt auf ein 2 gespräch mit "Vater und Sohn", und sei willigen ein. Nach dem Gespräch Telefoniert Heins mit Peter und teilt es ihm ausführlich mit. Frage, Was Macht Peter um auf ein MIldes strafmaß zu hoffen? Wenn Peter sich nicht freiwillig stellt, was sind die Konsequenten? . Wenn sich beide Decken in ihren Aussagen, und keiner zu gibt etwas geklaut zu haben, was kann passieren?? Wenn Peter alle geklauten waren annonym zurück gibt, sind beide fein raus??? |
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| AW: Ladendiebstahl von 16 Jährigen, warenwert von 10 Euro geklaut. mögliches Strafmaß Na ein Glück der Fall ist ausgedacht. So etwas kann in Wirklichkeit nicht passieren. Frage 1: Wieso Strafmaß? Er hat doch nichts gemacht, oder hat er die Kappen noch zu Hause oder gar an seinem Rad?Wenn ja : selbst schuld. Frage 2: Warum sollte Peter sich stellen?Wurde er auf frischer Tat geschnappt oder wurde Diebesgut bei ihm gefunden? Frage 3: Dann könnte nichts passieren, ausser siehe Frage 2(Es war nicht clever zu sagen das die Kappen bei Peter passen), macht im Grunde aber nix Frage 4: Nein, denn die Straftat bleibt und es würde einem Schuldeingeständnis gleichkommen. Fakt ist: der Händler könnte nichts beweisen. Sollte durch die Dummheit der Beteiligten doch rauskommen, dass Peter etwas damit zu tun haben könnte, drohte eine Anzeige wegen Diebstahls. Bei 10euro Warenwert(ich denke Verkaufspreis, welcher nicht maßgeblich ist) kommt §248a in Betracht. Dawürde keine normale Anzeige reichen sondern es müsste ein Strafantrag gestellt werden, was kaum jemand weiß. Letztendlich hätte der Händler nur Rennerei wegen 4 euro und das erspart er sich lieber, weil er mehr Benzin zur Polizei verfährt als er eventuell wiederbekommen könnte. Ein solches Verfahren würde sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Max Strafe: Hausverbot beim Händler, welches er unabhängig von der bewiesenen Tat des Peter aussprechen kann.Aber wie gesagt: Alles nur Fiktion, aber ein niedlicher Fall |
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