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Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 07:37
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AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

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  #12 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 08:11
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AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Zitat:
Zitat von Clown
Der Rest war "Wow" und eine Frage. Das entzieht sich in der Tat einer Beurteilung nach richtig oder falsch.
Die Staatsanwaltschaft lässt hier einiges unter den Tisch fallen...
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  #13 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 08:35
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AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Sehe dir mal den Strafbescheid an. Da wird auf die Möglichkeit des Einspruchs hingewiesen. Du könntest also Widerspruch einlegen und verlangen das ein Richter die Sache entscheidet.

Das würde ziemlichen Aufwand bedeuten. Du könntest Beweise fordern (Detektiv? Videoaufnahme? ...?) aber angesichts einer unbestrittenen Straftat würde ich notfalls mit der staatsanwaltschaft verhandeln. Vielleicht wird der Tagessatz gesent, oder die 40 Tage verringert?
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