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Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 15:06
Boardneuling
 
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Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Hallo,
hätte zum Thema Ladendiebstahl mehre Fragen.
Diebesgut kostet 23 €. Person wird erwischt, Polizei wird gerufen, Dieb macht keine Aussage. Polizei sagt es kommt ein Schreiben zu Ihnen indem können sie sich äußern. Nach 2 Monaten kommt statt Schreiben ein Strafbefehl. 40 Tagessätze zu 30 € = 1200 €.
Hätte das Schreiben kommen müssen und somit ist es ein Formfehler = Freispruch?
Wie kommt man auf das Strafmaß 40 Sätze zu 30 €?

In dem Strafbefehl steht man kann auch Einspuch zum Strafmaß machen. Hat man da eine Chance das es gesenkt wird?
Kann man auch Sozialdienste verrichten? Wenn ja wie?
Das man es abzahlen kann kenne ich, kann man dann selbst Vorschläge machen. 30€ im Monat??

Weitere Fragen fallen mir jetzt nicht ein.
Erbitte Antworten. danke
Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 16:22
V.I.P.
 
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AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Zitat:
Zitat von tt-48
Hätte das Schreiben kommen müssen und somit ist es ein Formfehler = Freispruch?

Nein, wie kommt man auf so einen Unfug?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 17:50
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Zitat:
Zitat von tt-48
Nach 2 Monaten kommt statt Schreiben ein Strafbefehl.
Wow. Welche Stadt hat den ausgestellt?

Ich glaube, das Strafmass kan zumindest nicht erhöht werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 18:58
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AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Zitat:
Zitat von Morta Della
seit wann stellt die Stadt Strafbefehle aus ?
Beiinem Warenwert von 23 € lässt eine GS von 40 TS auf eoine einsghlägige Vorbelastung schließen.

Natürlich kann die Strafe nach Einspruch auch höher werden
Ich meine das Amtsgericht der Stadt. Gehört hier zu den der Stadt enthaltenen Behörden.
Bei uns wird so etwas wegen Geringfügigkeit eingestellt (§ 153 StPO).
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  #5 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 19:42
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AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Zitat:
Zitat von 8ng3j1
Ich meine das Amtsgericht der Stadt. Gehört hier zu den der Stadt enthaltenen Behörden.
Aber nur in einem Stadtstaat wie Hamburg oder Berlin.

Ansonsten untersteht das Amtsgericht dem Justizministerium des Landes.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 20:08
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AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Zitat:
Zitat von 8ng3j1
Ich glaube, das Strafmass kan zumindest nicht erhöht werden.
Wie bisher alles, was du gesagt hast, ist auch das falsch. Im Strafbefehlsverfahren gibt es kein Verbot der reformatio in peius.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 21:31
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AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

30 € Tagessatz. Wie wird dies ermittelt?
Gruß
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  #8 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 21:46
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AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Zitat:
Zitat von Clown
Wie bisher alles, was du gesagt hast, ist auch das falsch. Im Strafbefehlsverfahren gibt es kein Verbot der reformatio in peius.

Das freut mich. Aber der Rest ist nicht unbedingt falsch.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 22:20
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AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten

Der Rest war "Wow" und eine Frage. Das entzieht sich in der Tat einer Beurteilung nach richtig oder falsch.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 07:24
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Zitat:
Zitat von tt-48
30 € Tagessatz. Wie wird dies ermittelt?
Gruß
Nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. (Einkommen)
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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