Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten hätte zum Thema Ladendiebstahl mehre Fragen. Diebesgut kostet 23 . Person wird erwischt, Polizei wird gerufen, Dieb macht keine Aussage. Polizei sagt es kommt ein Schreiben zu Ihnen indem können sie sich äußern. Nach 2 Monaten kommt statt Schreiben ein Strafbefehl. 40 Tagessätze zu 30 = 1200 . Hätte das Schreiben kommen müssen und somit ist es ein Formfehler = Freispruch? Wie kommt man auf das Strafmaß 40 Sätze zu 30 ? In dem Strafbefehl steht man kann auch Einspuch zum Strafmaß machen. Hat man da eine Chance das es gesenkt wird? Kann man auch Sozialdienste verrichten? Wenn ja wie? Das man es abzahlen kann kenne ich, kann man dann selbst Vorschläge machen. 30 im Monat?? Weitere Fragen fallen mir jetzt nicht ein. Erbitte Antworten. danke Gruß |
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| AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten Zitat:
Nein, wie kommt man auf so einen Unfug? |
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| AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten Zitat:
![]() Ich glaube, das Strafmass kan zumindest nicht erhöht werden. |
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| AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten Zitat:
Bei uns wird so etwas wegen Geringfügigkeit eingestellt (§ 153 StPO). |
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| AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten Zitat:
Ansonsten untersteht das Amtsgericht dem Justizministerium des Landes.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten Zitat:
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| AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten 30 Tagessatz. Wie wird dies ermittelt? Gruß |
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| AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten Zitat:
Das freut mich. Aber der Rest ist nicht unbedingt falsch. |
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| AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten Der Rest war "Wow" und eine Frage. Das entzieht sich in der Tat einer Beurteilung nach richtig oder falsch. |
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| AW: Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten Zitat:
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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