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Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn

Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 19:07
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Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn

Folgender theoretischer Fall:
Person A steckt in einem Supermarkt ein Päckchen Käse ein, geht raus ohne zu zahlen, geht an die Straßenbahnhaltestelle 100 Meter vom Laden entfernt und wartet dort 20 Minuten bis die Straßenbahn kommt. Als A in die Straßenbahn einsteigen will, wird er von einem sog. Securitymann des Ladens, in dem er den Käse geklaut hat, festgehalten, um ihn am Einsteigen in die Straßenbahn zu hindern. A hätte im Laden was eingesteckt, sagt der Securitymann, er habe ihn mit der Kamera beobachtet.
A will sich losreißen, Securitymann hält ihn fest. Bahn fährt ab.
Detektiv führt A ins Büro des Ladens und holt die Polizei.

Frage: hat ein Securitymann das Recht, einen Ladendieb derart zu stellen? Muss das nicht gleich im Laden hinter der Kasse passieren?
Wie sieht die Rechtslage in dem geschilderten Fall aus?

Ist eine juristische Frage, keine moralische - ich finde Ladendiebstahl nicht in Ordnung.


Polizei vernimmt A. A gibt den Diebstahl zu.

Welche rechtlichen Folgen erwarten A?
(a) wenn es sein erster Diebstahl und überhaupt seine erste Straftat ist, keine Vorstrafen;
(b) wenn es das zweite Mal wäre, dass er Essen in geringem Wert (unter 5 Euro) geklaut hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 19:11
V.I.P.
 
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AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn

Zitat:
Zitat von Miranda Beitrag anzeigen
Frage: hat ein Securitymann das Recht, einen Ladendieb derart zu stellen?
Was soll er unternehmen, um eine Flucht zu verhindern?

Zitat:
Muss das nicht gleich im Laden hinter der Kasse passieren?
Und was ist, wenn der Kunde schnell läuft und erst vor der Straßenbahn gestoppt werden kann? Ist er dann aus dem Schneider?

Was ich mich nur frage: in welcher Stadt wartet man 20 Minuten auf eine Straßenbahn? Und warum hat die Security 20 Minuten lang gewartet?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 19:16
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AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn

Zitat:
Und warum hat die Security 20 Minuten lang gewartet?
vielleicht hat er das video erst etwas später gesehen oder vorher mit einem anderen dieb beschäftigt war oder länger brauchte um die schuhe anzuziehen oder genau wußte, dass die straßenbahn erst in 20 minuten fährt un vorher noch mittag machen wollte... oder so...
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  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 20:10
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AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
vielleicht hat er das video erst etwas später gesehen oder vorher mit einem anderen dieb beschäftigt war oder länger brauchte um die schuhe anzuziehen oder genau wußte, dass die straßenbahn erst in 20 minuten fährt un vorher noch mittag machen wollte... oder so...
Und er konnte hellsehen und wusste wo der Dieb hin will? Ich lauf doch als Securitymann nicht einem Dieb nach und steh dann 20 Minuten am Bahnsteig neben ihm. Ich denke der Dieb sollte nächstes mal ne Uhr klauen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 20:28
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AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Und er konnte hellsehen und wusste wo der Dieb hin will? Ich lauf doch als Securitymann nicht einem Dieb nach und steh dann 20 Minuten am Bahnsteig neben ihm. Ich denke der Dieb sollte nächstes mal ne Uhr klauen

Sagen wir mal, der Securitymann konnte NICHT hellsehen, schaute aber einfach mal an der einzigen Haltestelle nach, die es in der Nähe und in Sichtweite des Ladens gibt. Und hätte dort den Dieb gesehen. Und die Bahn hätte Verspätung gehabt.
Jedenfalls entdeckte er den Dieb dort.

Und was kommt an Strafe auf A zu in den Fällen (a) bzw. (b)?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 11:45
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AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn

Vielleicht hätte Securitymann A einfach mit einer Art Geschoss auf den Flüchtigen schiessen sollen um ihn "aufzuhalten".

Nein, er hat keine Handhabe, den "Täter" in dieser Form festzuhalten - oder sehe ich das falsch?
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  #7 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 11:53
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AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn

Zitat:
Zitat von Dantius Beitrag anzeigen
Nein, er hat keine Handhabe, den "Täter" in dieser Form festzuhalten - oder sehe ich das falsch?
du siehst es falsch.

jede hat das recht einen flüchtende straftäterin aufzuhalten. schaust du hier: § 229 bgb (klick!).
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  #8 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 12:13
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AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn

Ich habe den Link angeklickt:


§ 229
Selbsthilfe.Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
.

Im geschilderten Fall erfolgte kein sofortiges Eingreifen nach der Tat, die der Securitymann per Überwachungskamera beobachtet hatte. Sondern der Securitymann kam erst, als A in die Bahn einsteigen wollte, 20 Minuten waren vergangen. Und die Haltestelle, nehmen wir mal an, ist circa 100 Meter vom Laden entfernt und ohne Hindernisse vom Laden aus einsehbar. - Trotzdem schritt der Securitymann erst 20 Minuten nach dem Diebstahl zur Tat. A, nehmen wir mal an, ging langsam aus dem Laden, langsam zur Haltestelle und wartete dann dort auf die - verspätete - Straßenbahn. Und erst als er einsteigen wollte, erfolgte der "Zugriff".
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