Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn Person A steckt in einem Supermarkt ein Päckchen Käse ein, geht raus ohne zu zahlen, geht an die Straßenbahnhaltestelle 100 Meter vom Laden entfernt und wartet dort 20 Minuten bis die Straßenbahn kommt. Als A in die Straßenbahn einsteigen will, wird er von einem sog. Securitymann des Ladens, in dem er den Käse geklaut hat, festgehalten, um ihn am Einsteigen in die Straßenbahn zu hindern. A hätte im Laden was eingesteckt, sagt der Securitymann, er habe ihn mit der Kamera beobachtet. A will sich losreißen, Securitymann hält ihn fest. Bahn fährt ab. Detektiv führt A ins Büro des Ladens und holt die Polizei. Frage: hat ein Securitymann das Recht, einen Ladendieb derart zu stellen? Muss das nicht gleich im Laden hinter der Kasse passieren? Wie sieht die Rechtslage in dem geschilderten Fall aus? Ist eine juristische Frage, keine moralische - ich finde Ladendiebstahl nicht in Ordnung. Polizei vernimmt A. A gibt den Diebstahl zu. Welche rechtlichen Folgen erwarten A? (a) wenn es sein erster Diebstahl und überhaupt seine erste Straftat ist, keine Vorstrafen; (b) wenn es das zweite Mal wäre, dass er Essen in geringem Wert (unter 5 Euro) geklaut hat? |
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| AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn Was soll er unternehmen, um eine Flucht zu verhindern? Zitat:
Was ich mich nur frage: in welcher Stadt wartet man 20 Minuten auf eine Straßenbahn? Und warum hat die Security 20 Minuten lang gewartet?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn Zitat:
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| AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn Zitat:
Sagen wir mal, der Securitymann konnte NICHT hellsehen, schaute aber einfach mal an der einzigen Haltestelle nach, die es in der Nähe und in Sichtweite des Ladens gibt. Und hätte dort den Dieb gesehen. Und die Bahn hätte Verspätung gehabt. Jedenfalls entdeckte er den Dieb dort. Und was kommt an Strafe auf A zu in den Fällen (a) bzw. (b)? |
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| AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn Vielleicht hätte Securitymann A einfach mit einer Art Geschoss auf den Flüchtigen schiessen sollen um ihn "aufzuhalten". Nein, er hat keine Handhabe, den "Täter" in dieser Form festzuhalten - oder sehe ich das falsch? |
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| AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn Zitat:
![]() jede hat das recht einen flüchtende straftäterin aufzuhalten. schaust du hier: § 229 bgb (klick!). |
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| AW: Ladendiebstahl - Security-Stellung an Straßenbahn Ich habe den Link angeklickt: § 229 Selbsthilfe.Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde. . Im geschilderten Fall erfolgte kein sofortiges Eingreifen nach der Tat, die der Securitymann per Überwachungskamera beobachtet hatte. Sondern der Securitymann kam erst, als A in die Bahn einsteigen wollte, 20 Minuten waren vergangen. Und die Haltestelle, nehmen wir mal an, ist circa 100 Meter vom Laden entfernt und ohne Hindernisse vom Laden aus einsehbar. - Trotzdem schritt der Securitymann erst 20 Minuten nach dem Diebstahl zur Tat. A, nehmen wir mal an, ging langsam aus dem Laden, langsam zur Haltestelle und wartete dann dort auf die - verspätete - Straßenbahn. Und erst als er einsteigen wollte, erfolgte der "Zugriff". |
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