Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Ladendiebstahl – Strafmaß, Folgen

Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl – Strafmaß, Folgen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2012, 01:46
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, Arc32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Arc32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Arc32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Arc32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Arc32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Arc32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Arc32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Arc32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Arc32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Arc32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ladendiebstahl – Strafmaß, Folgen

Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße sie herzlich und hoffe das mein erster Beitrag den Anforderungen des Forums entspricht.

Wie es der Titel schon sagt geht es um Ladendiebstahl und der möglichen Folgen.


Hier zu ein hypothetischer Fahl Person A entwendet in einen Modegeschäft unter Zuhilfenahme eines starken Magneten mit dem, Sie die Warensicherungen (ohne diese zu beschädigen) von der Wahre entfernt und so zwei Kleidungsstücke in einen Gesamtwert von 70 Euro entwendet/stiehlt.

Person A kann durch die Angewendete Methode das Modegeschäft ohne den Sicherheitsalarm auszulösen verlassen, wird aber von aufmerksamen Personal auf den Parkplatz gestellt und die Polizei verständigt worauf Person A den Diebstahl zugibt aber keine Aussage zur Diebstahlsmethode macht bzw. die Zuhilfenahme professioneller Werkzeuge (Magnet) abstreitet.

Die eintreffende Polizei durchsucht daraufhin Tasche, Kleidung wie das Auto der Diebin wobei aber kein Diebes Werkzeug gefunden/sichergestellt werden kann. Es wird daraufhin Anzeige wegen Ladendiebstahls von Seiten des Modegeschäftes gegen Person A erteilt und Person A gesteht schriftlich ihre Tat indem sie unterschreibt Wahren in Werte von 70 Euro gestohlen zu haben und die gestohlene Ware wie eine Fangprämie von 50 Euro an das Modegeschäft zahlt.

Zu Person A
Person A Ist 2007 schon einmal wegen des versuchten Diebstahls einer Geringwertigen Wahre (ca. 10 Euro) auffällig/dabei ertappt worden wobei aber das Strafverfahren aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt wurde. Sonst ist Person A nie strafrechtlich auffällig geworden, selbiges gilt für die restliche Familie von Person A.

Wohnhaft in NRW

Staatsbürgerschaft: Deutsch

Alter: 50 Jahre

Arbeitnehmer/rin (Netto Einkommen ca. 500 Euro)

Ist Verheiratet (Netto Einkommen ihres Ehepartners ca. 2500 Euro)

Hat 1 Kind (Student)



Nun zu meinen Fragen zu diesen hypotetsichen Fahl:

1.Mit was für eine ungefähre Strafe muss Person A in der Regel rechnen?

2.Läuft es für Person A auf eine Anzeige für normalen Diebstahl oder auf eine Anzeige für schweren Diebstahl hinaus?

3.Ist der versuchte Ladendiebstahl von Person A von 2007 noch Aktenkundig bzw. relevantoder aufgrund der Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit und der seit dem ca. 4-5 verstrichenen Jahre irrelevant für den Fahl geworden?


4.Lohnt sich das Einschalten eines Anwalts für Person A da sie bereits gestanden hat gestohlen zu haben?

5.Berechnet sich ein über ein Strafbefehl verhängte Geldstrafe anhand von Tagessätzen nur an den Netto Einkommen von Person A oder anhand des Gesamteinkommens der gesamten Familie von Person A also(Person A,B und C)?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2012, 07:10
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 285
96% positive Bewertungen (285 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (285 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (285 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (285 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (285 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (285 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (285 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (285 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (285 Beiträge, 26 Bewertungen)96% positive Bewertungen (285 Beiträge, 26 Bewertungen)  
AW: Ladendiebstahl – Strafmaß, Folgen

Zitat:
Zitat von Arc32 Beitrag anzeigen
1.Mit was für eine ungefähre Strafe muss Person A in der Regel rechnen?
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, mit einer Verwarnung oder einer Einstellung.

Zitat:
2.Läuft es für Person A auf eine Anzeige für normalen Diebstahl oder auf eine Anzeige für schweren Diebstahl hinaus?
Auf eine Anklage (!) wegen normalen Diebstahls. § 243 I Nr.2 ist nicht erfüllt. Die Alarmdinger sichern nicht gegen die Wegnahme, sondern erleichtern das Erkennen der Wegnahme.

Zitat:
4.Lohnt sich das Einschalten eines Anwalts für Person A da sie bereits gestanden hat gestohlen zu haben?
Ja! Ab zum Anwalt und zwar sofort.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2012, 12:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.491
94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)94% positive Bewertungen (2491 Beiträge, 119 Bewertungen)  
AW: Ladendiebstahl – Strafmaß, Folgen

Zitat:
Ja! Ab zum Anwalt und zwar sofort.
Na nee.

Doof gelaufen. Der Anwalt treibt die Kosten nur in die Höhe und bringt hier vermutlich rein gar nichts.
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.04.2012, 13:06
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: 3-Länder Eck NDS/HE/THÜ
Beiträge: 4.893
99% positive Bewertungen (4893 Beiträge, 520 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4893 Beiträge, 520 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4893 Beiträge, 520 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4893 Beiträge, 520 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4893 Beiträge, 520 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4893 Beiträge, 520 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4893 Beiträge, 520 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4893 Beiträge, 520 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4893 Beiträge, 520 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4893 Beiträge, 520 Bewertungen)  
AW: Ladendiebstahl – Strafmaß, Folgen

1. grob geschätzt 30 Tagessäzte Geldstrafe.
2. einfacher Diebstahl
3. nicht mehr aktenkundig im ZStV
4. nein, es sei denn es soll/muß mit "aller Gewalt" ein BZR-Eintrag vermieden werden und probiert werden eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO zu erreichen. Abgesehen von den ungewissen erfolgsaussichten dürfte das dann aber einiges teuer werden (finanziell), als eine Geldstrafe ohne Anwalt zu akzeptieren.
5. unterschiedlich, mglw. wird das halbe Familieneinkommen minus gesetzl. Unterhalt für das Kind zugrunde gelegt. Das wäre aus Sicht des Beschuldigten schon die eher schlechtest denkbare Variante. Die Gerichte sind da relativ frei. Ich würde grob mit 20,00 - 30,00 € je Tagessatz rechnen.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ladendiebstahl-Strafmaß? Strafrecht / Strafprozeßrecht 25.01.2009 17:18
Strafmaß bei Ladendiebstahl= 350 € Strafe Strafrecht / Strafprozeßrecht 02.12.2006 09:27
Ladendiebstahl - Strafmaß Strafrecht / Strafprozeßrecht 08.09.2006 13:51
Ladendiebstahl Ersttäter Strafmaß Strafrecht / Strafprozeßrecht 02.07.2006 21:25
Strafmaß für Ladendiebstahl Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.09.2005 12:33





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios