Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre

Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2007, 15:00
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1
Keine Wertung, Besserwisser01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Besserwisser01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Besserwisser01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Besserwisser01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Besserwisser01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Besserwisser01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Besserwisser01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Besserwisser01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Besserwisser01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Besserwisser01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre

[FONT=Arial]Bei einem Ladendiebstahl werden sie erwicht.
Die 13 jährige Person wehrt sich mit folgrnder Aussage"Ich habe nichts gestohlen" wärend bei den anderen Diebesgut sichergestellt wurde. Folgende Frage: ist es rechtens das die 13 Jährige mit eine Fangprämie 100€ sowie Hausverbot für immer belegt wird? Polizeianhörung hat stattgefunden[/FONT]
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2007, 15:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre

Ja,

Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums über das Hausrecht verfügt.
Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten o. ä. gebunden, aber insbesondere dann!

Ein Verstoß gegen ein Hausverbot erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§123 StGB).

Der "Hausherr" bestimmt somit die Regeln, wie auch die Hausordnung!

Dass dieser keine Diebe, Randalierer, Betrüger, etc. dulden möchte und will könnte verständlich sein???

Somit wehrt er sich dagegen, in dem er dieses Recht wahrnimmt!

Ob es sich hier um einen oder meherere Diebe handelt, oder einen gemeinschaftlichen Akt des Diebstahls bedarf der Klärung durch den Staatsanwalt.

Der Hausherr nimmt dennoch das Recht für sich in Anspruch, sämtlich Beteiligte auszuschließen.


Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.05.2007, 15:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre

Zitat:
Zitat von Monaco501
Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten o. ä. gebunden


Also Mooooment, so einfach ist das nicht. Gegen Hausverbote kann man m.W. durchaus klagen. Hausrecht ist nicht gleich Willkür, das hatten wir schon mal vor etwas längerer Zeit.

Und eine Fangprämie über 100€ dürfte ein bisserl übertrieben sein. Vor allem bei einem 13jährigen
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.05.2007, 18:14
Star Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 610
95% positive Bewertungen (610 Beiträge, 45 Bewertungen)95% positive Bewertungen (610 Beiträge, 45 Bewertungen)95% positive Bewertungen (610 Beiträge, 45 Bewertungen)95% positive Bewertungen (610 Beiträge, 45 Bewertungen)95% positive Bewertungen (610 Beiträge, 45 Bewertungen)95% positive Bewertungen (610 Beiträge, 45 Bewertungen)95% positive Bewertungen (610 Beiträge, 45 Bewertungen)95% positive Bewertungen (610 Beiträge, 45 Bewertungen)95% positive Bewertungen (610 Beiträge, 45 Bewertungen)95% positive Bewertungen (610 Beiträge, 45 Bewertungen)  
AW: Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre

Wenn der 13-jährige die Tat nicht begangen hat und nichts von der Tat wusste, gibt es keinen grund für die Fangprämie.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 26.05.2007, 18:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre

Der Deliquent hat sich lediglich mit einer Behauptung gewehrt, "Er habe nichts gestohlen"!

Somit ist nicht klar ob er denn Beteiligter einer Gang war oder nicht. Er hatte lediglich kein Diebesgut bei sich, welches aber nicht ausschließt Mittäter zu sein.

Insgesamt wird dieses nach ermittelt werden, sehe aber schwarz hierbei!

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
175 Jahre Promotion an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät - Neuerscheinung über die 300 Promotionen der letzten 25 Jahre Nachrichten: Wissenschaft 19.06.2009 17:00
Ladendiebstahl , Fangprämie, 14 Jahre alt Strafrecht / Strafprozeßrecht 10.08.2008 21:54
20 Jahre Bioinformatik, 10 Jahre Genomik und 5 Jahre erfolgreicher Studiengang der Bioinformatik in München Nachrichten: Wissenschaft 09.11.2006 08:00
Ladendiebstahl Tochter 13 Jahre Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.01.2006 10:53
Merkel 2 Jahre und weitere 2 Jahre Schröder als Bundeskanzler nach israelischem Model Off-Topic 22.09.2005 11:38





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN