Dies ist eine Diskussion zu Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre Die 13 jährige Person wehrt sich mit folgrnder Aussage"Ich habe nichts gestohlen" wärend bei den anderen Diebesgut sichergestellt wurde. Folgende Frage: ist es rechtens das die 13 Jährige mit eine Fangprämie 100 sowie Hausverbot für immer belegt wird? Polizeianhörung hat stattgefunden[/FONT] |
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| AW: Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre Ja, Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums über das Hausrecht verfügt. Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten o. ä. gebunden, aber insbesondere dann! Ein Verstoß gegen ein Hausverbot erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§123 StGB). Der "Hausherr" bestimmt somit die Regeln, wie auch die Hausordnung! Dass dieser keine Diebe, Randalierer, Betrüger, etc. dulden möchte und will könnte verständlich sein??? Somit wehrt er sich dagegen, in dem er dieses Recht wahrnimmt! Ob es sich hier um einen oder meherere Diebe handelt, oder einen gemeinschaftlichen Akt des Diebstahls bedarf der Klärung durch den Staatsanwalt. Der Hausherr nimmt dennoch das Recht für sich in Anspruch, sämtlich Beteiligte auszuschließen. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre Zitat:
Also Mooooment, so einfach ist das nicht. Gegen Hausverbote kann man m.W. durchaus klagen. Hausrecht ist nicht gleich Willkür, das hatten wir schon mal vor etwas längerer Zeit. Und eine Fangprämie über 100 dürfte ein bisserl übertrieben sein. Vor allem bei einem 13jährigen
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre Wenn der 13-jährige die Tat nicht begangen hat und nichts von der Tat wusste, gibt es keinen grund für die Fangprämie. |
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| AW: Ladendiebstahl 1x 13jahre und 3x 16 Jahre Der Deliquent hat sich lediglich mit einer Behauptung gewehrt, "Er habe nichts gestohlen"! Somit ist nicht klar ob er denn Beteiligter einer Gang war oder nicht. Er hatte lediglich kein Diebesgut bei sich, welches aber nicht ausschließt Mittäter zu sein. Insgesamt wird dieses nach ermittelt werden, sehe aber schwarz hierbei! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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