Dies ist eine Diskussion zu ladendetektiv macht falsche aussage innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| ladendetektiv macht falsche aussage melde mich mal wieder zu Wort. Jemand ist wegen Ladendiebstahls in erster Instanz verurteilt worden. Der Angeklagte empfindet sich als unschuldig. Das ganze Urteil aus 1. Instanz setzt sich aus Mutmaßungen u. dem "Orakel aus Delphie" zusammen. Dem Ladendetektiv der behauptete, er hätte gesehen wie die Waren in den Trolly gesteckt worden wären wurde geglaubt. Die Waren wurden aber zuvor in einer anderen Filiale gleichen Namens gekauft. (dummerweise wurde die Quittung vorher weggeworfen) Der Detektiv behauptete der Lebensmittelladen hätte keine Videoüberwachung. Vielmehr ist aber der ganze Laden mit Videokameras ausgesattet. Im Büro des Marktleiters liefen zur angeblichen Tatzeit mehrere Monitore. Es wäre also kein Problem gewesen, die Bilder vorzulegen, auf denen man sieht das der Angeklagte, so wie der Detektiv es sagte, etwas aus dem Regal genommen hätte. Denn diesen Vorgang müsste von der Kamera erfasst worden sein. Das man das Vorhandensein von Videoüberwachung generell abstreitet, zeigt einmal mehr, dass keine Bilder vorliegen, die den Angeklagten zeigen das er was genommen hat. also: der Detektiv sagt die Unwahrheit , nicht die Angeklagte. diese Tatsache wurde im ersten Urteil einfach vom Tisch gewischt. Das Gericht muss halt eine Ortsbegehung machen, um sich selber zu überzeugen, dass es solch eine Videoüberwachung gibt und der Detektiv die Unwarheit sagt. es kann doch nicht sein , dass ein kleiner Detektiv behauptet , zwei Menschen hätte was gestohlen, und die werden dann auch noch verurteilt. Gruss der alte Fritz |
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| AW: ladendetektiv macht falsche aussage Na hier in DE wundert einen bald garnix mehr. |
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| AW: ladendetektiv macht falsche aussage Zitat:
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| AW: ladendetektiv macht falsche aussage Zitat:
1. Erging das erste Urteil doch in Abwesenheit, wenn ich mich recht entsinne. Wer nicht zum Prozess hingeht, muss sich auch nicht groß beschweren, wenn die Beweisaufnahme nicht in seinem Sinne verläuft. 2. Reicht folgendes schon aus, um eine Beweisaufnahme zu erzwingen: "Ich beantrage die Inaugenscheinnahme des Supermarktes. Durch den Augenscheinsbeweis wird gezeigt werden, dass der Supermarkt videoüberwacht wird. Hierdurch wird zum einen die Glaubwürdigkeit des Ladendetektivs als Belastungszeuge berührt, hat dieser die Überwachung abgestritten; zum anderen können daraus Schlüsse hinsichtlich des Tatvorwurfs des Gewahrsamsbruchs geschlossen werden (das müsste man noch ausführen). |
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