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Kontaktverbot möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Kontaktverbot möglich? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 04.11.2011, 19:51
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Kontaktverbot möglich?

Hallo zusammen,

Tochter T wurde in der Kindheit von Vater sexuell missbraucht und vom Mutter misshandelt und als eine Art Arbeitssklavin gehalten. Das Interesse der Eltern war es Macht und Kontrolle über T zu haben, sie einzuschüchtern und für alles mögliche die Schuld aufzudrücken, was auch sehr lang gelungen ist.

Irgendwann konnte T dem aber entkommen. Dir Eltern kriegen aber immer wieder die Adresse von T raus und kontaktieren T, obwohl T unmissverständlich gesagt hat, sie will keinen Kontakt mehr. Die Eltern finden immer neue Vorwände, weswegen sie T kontaktieren, entweder telefonisch oder per Post oder sie lauern vor der Wohnung oder schicken anonym "Geschenke". Die Kontaktversuche hatten sich über mehrere Jahre auf 1-2 mal jährlich beschränkt. Damit hatte sich T einigermaßen arrangiert.

Jetzt hat T innerhalb von 3 Monaten schon den dritten Kontaktversuch und kriegt die Krise. sie befürchtet, dass sich das noch mehr häufen wird. Für T ist das total Nervenzerreißend.

Die Gewalttaten gegen T sind nicht zu beweisen, die Eltern leugnen natürlich. T hat auch nie eine Anzeige erstattet und mittlerweile ist T über 40 und die Sachen sind verjährt. T will auch gar kein Gerichtsverfahren oder sowas, sondern lediglich von E in Ruhe gelassen werden.

Gibt es für so einen Fall die Möglichkeit einer Einstweiligen Verfügung oder irgendwas, dass es den Eltern jeden Kontakt verbietet? Wie muss T vorgehen?

Danke schon in voraus für alle Antworten!
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Alt 04.11.2011, 19:55
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AW: Kontaktverbot möglich?

Wenn man kein Gerichtsverfahren will, dann gibt es praktisch keinen rechtlich bindenden Weg. Bei einer einstweiligen Anordnung kommt es, wenn der Antragsgegner es fordert, zu einer Verhandlung. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass eine Anordnung hier bestand hätte oder überhaupt erlassen werden würde.

Vielleicht sollte sich die Person mal an einen Anwalt wenden und den etwas aufsetzen lassen
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Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 20:49
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AW: Kontaktverbot möglich?

Zitat:
Zitat von nowosibirsk Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Tochter T wurde in der Kindheit von Vater sexuell missbraucht und vom Mutter misshandelt und als eine Art Arbeitssklavin gehalten. Das Interesse der Eltern war es Macht und Kontrolle über T zu haben, sie einzuschüchtern und für alles mögliche die Schuld aufzudrücken, was auch sehr lang gelungen ist.

Irgendwann konnte T dem aber entkommen. Dir Eltern kriegen aber immer wieder die Adresse von T raus und kontaktieren T, obwohl T unmissverständlich gesagt hat, sie will keinen Kontakt mehr. Die Eltern finden immer neue Vorwände, weswegen sie T kontaktieren, entweder telefonisch oder per Post oder sie lauern vor der Wohnung oder schicken anonym "Geschenke". Die Kontaktversuche hatten sich über mehrere Jahre auf 1-2 mal jährlich beschränkt. Damit hatte sich T einigermaßen arrangiert.

Jetzt hat T innerhalb von 3 Monaten schon den dritten Kontaktversuch und kriegt die Krise. sie befürchtet, dass sich das noch mehr häufen wird. Für T ist das total Nervenzerreißend.

Die Gewalttaten gegen T sind nicht zu beweisen, die Eltern leugnen natürlich. T hat auch nie eine Anzeige erstattet und mittlerweile ist T über 40 und die Sachen sind verjährt. T will auch gar kein Gerichtsverfahren oder sowas, sondern lediglich von E in Ruhe gelassen werden.

Gibt es für so einen Fall die Möglichkeit einer Einstweiligen Verfügung oder irgendwas, dass es den Eltern jeden Kontakt verbietet? Wie muss T vorgehen?

Danke schon in voraus für alle Antworten!
Da das sehr nach wirklichem Geschehnis klingt, ist es klug, wenn wir T an einen Anwalt verweisen. Nur der kann solche Fälle, die einigermaßen komplex sind, umfassend beantworten.

Wir sagen nur so viel, dass man eine gerichtliche Anordnung beantragen kann. Stützen könnte man sich ggf auf das Gewaltschutzgesetz:
Man lese § 1 Abs. 1 und § 1 Abs. 2 Nr. 2 b: "eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt".

Die Unzumutbarkeit könnte sich natürlich aus den Kindheitserfahrungen ergeben. Hier spielt es keine Rolle, ob die Taten verjährt sind. Unzumutbarkeit kann sich daraus gleichwohl ergeben.

Ansonsten ggf Strafanzeige. Wir sehen hier jedoch keine Straftat. Grds wären denkbar die Nachstellung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung. Aber wie gesagt, ein Mal im Monat jemanden aufzusuchen, wird eine Strafbarkeit nicht begründen, wenn nichts Weiteres (eben zB eine Beleidigung) hinzukommt.

gruss
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 20:55
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AW: Kontaktverbot möglich?

Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen
Wir sagen nur so viel, dass man eine gerichtliche Anordnung beantragen kann. Stützen könnte man sich ggf auf das Gewaltschutzgesetz:
Sie schrieb das eine Gerichtsverhandlung nicht gewollt ist. Dies kann man aber bei einer Gewaltschutzanordnung nicht grundsätzlich vermeiden. Im Gegenteil, es wird höchstwahrscheinlich dazu kommen.

Abgesehen davon wird die Anordnung ohne Beweise kaum bestehen bleiben und das seltene Aufsuchen stellt keine klare Belästigung da, die so eine Anordnung begründen würde.

Ich sehe hier wenig Chancen, ohne eine Verhanldung, Ruhe zu bekommen. Und selbst wenn, nach sechs Monaten geht der "Spaß" von vorne los
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  #5 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 21:06
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AW: Kontaktverbot möglich?

Naja, dass T keine Gerichtsverhandlung mag, habe ich eher als Wunschkonzert verstanden denn als unbedingte Prämisse. Ohne Verhandlung geschieht durch deutsche Gerichte eher wenig. Dann geht wohl nur ein anwaltliches Schreiben, wie Angelito schon sagte.

Ich bezweifle, dass wir hier annährend richtig über Beweisbarkeit sprechen können. Ich neige dazu, es lieber offen zu lassen, statt ins Blaue hinein gerichtliches Vorgehen auszureden ("sowieso keine Beweise", "kein Bestand").
Ich bezweifle auch, dass T richtig über Beweisbarkeit sprechen kann. Vllt mal mit einem Anwalt die Jahre und Mglk rekapitulieren. In einem Strafverfahren wäre zB schon die T selbst ein Beweismittel - Zeugenbeweis - ("ohne Beweise"), und kein schlechtes, und ich bezweifle, dass es nicht irgendwelche weiteren Beweismittel, insbesondere Zeugen gäbe, die ein jahrelanges Kindheitsleid bezeugen könnten (Arzt oder sonst jmd, der Verletzungen bezeugen könnte, eine Lehrerin, ein altes Tagebuch der T, kA).

Natürlich ist ein seltenes Aufsuchen grds keine unzumutbare Belästigung. Kann aber im Einzelfall anders sein. ZB ein Opfer eines Tötungsversuchs oder ein Opfer einer jahrelangen Leid.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 21:11
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AW: Kontaktverbot möglich?

Es handelt sich hier aber nicht um ein Strafverfahren. In einem Gewaltschutzverfahren zählen die Aussagen der Parteien nicht als Beweise, es sei denn, sie sind belegbar und im Ausgangsthread steht klar und deutlich, dass die Gewalttaten nicht beweisbar sind.

Ein Gewaltschutzverfahren vor dem Familiengericht ist etwas völlig anderes als ein Strafverfahren
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  #7 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 21:29
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AW: Kontaktverbot möglich?

Ich hab mir aufgeschrieben, dass sich ZPO und StPO unterscheiden. Spaß beiseite, viele sprechen von Nichtbeweisbarkeit und verkennen, dass sie selbst schon der beste Beweis sind. Dshb mein Hinweis. Mag hier nicht helfen, weil Taten offenbar schon verjährt sind, meinetwegen.

Von meiner Seite ist eiglt schon wieder alles ausgetauscht. Ich sagte schon, dass ich wenig darauf gebe, was ein Laie (T) über Beweisbarkeit ausführt. Was oben steht, ist kein Klausursachverhalt, sondern ein Fünfzeiler einer juristisch Unbedarften. Ich halte es für annährend ausgeschlossen, dass ein jahrelanges Leid keine Beweise hinterlassen hat. Man sollte sich, gerade wenn offenbar Realität dahintersteckt, nicht auf Aussichtslosigkeit festlegen.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 04:14
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AW: Kontaktverbot möglich?

Ich stimme meinem Vorredner zu. Das Juraforum kann anwaltliche Beratung (geschweige denn Vertretung) nicht ersetzen, sondern hier koennen nur allgemein gehaltene Fallkostellationen besprochen werden. Nur ein Anwalt kann die Beweisfrage in einem konkreten Fall beantworten.
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #9 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 14:08
JHS JHS ist offline
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AW: Kontaktverbot möglich?

Zitat:
Sie schrieb das eine Gerichtsverhandlung nicht gewollt ist.
Ich habe das so verstanden, dass damit eine solche gemeint ist, bei dem die Geschichten aus der Kindheit Gegenstand der Verhandlung wären.
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cheers, JHS
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  #10 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 17:17
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AW: Kontaktverbot möglich?

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Ich habe das so verstanden, dass damit eine solche gemeint ist, bei dem die Geschichten aus der Kindheit Gegenstand der Verhandlung wären.
Kann natürlich auch sein, so hatte ich es bisher gar nicht betrachtet. Dann sollte die TE mal näher darauf eingehen, denn von einer Verfügung muss abgeraten werden, wenn man absolut keine Verhandlung möchte. Wenn das doch OK wäre, dann sieht die Sache anders aus.
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