Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Konkurrenz Freiheitsberaubung/Nötigung

Dies ist eine Diskussion zu Konkurrenz Freiheitsberaubung/Nötigung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By t00l

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2012, 22:00
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 31
Keine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Lightbulb Konkurrenz Freiheitsberaubung/Nötigung

Guten Tag,

Mich interessiert folgender Fall:
Angenommen A denkt, dass B einen wichtigen Termin hat und damit dieser den Termin verpasst, sperrt A ihn für mehrere Tage in seiner Wohnung ein.
In Wirklichkeit gibt es diesen Termin aber garnicht.

Nun hat sich A zuersteinmal wegen vollendeter Freiheitsberaubung strafbar gemacht gemäß § 239 I 1. Var. StGB.
Und eigentlich sollte die Nötigung ja im Wege der Konkurrenz verdrängt werden. Jedoch habe ich gelesen, dass das nur der Fall sei, wenn das Ziel der Nötigung die Freiheitsberaubung an sich sei (also den B dazu zu zwingen die Wohnung zu verlassen). Im hier vorliegenden Fall ist das Ziel der Nötigung jedoch, dass B den wichtigen Termin nicht wahrnehmen kann.
Handelt es sich hier somit um einen Versuch am untauglichen Objekt (weil B garkeinen Termin hatte)? oder ist es trotzdem eine vollendete Nötigung?

Liebe Grüße und vielen Dank.

Geändert von poena (06.04.2012 um 13:24 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2012, 13:38
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 239
100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)  
AW: Konkurrenz Freiheitsberaubung/Nötigung

Hinsichtlich der Nötigung gibt es zwei denkbare Nötigungserfolge. Der eine Erfolg ist die Duldung der Freiheitsberaubung, welcher wegen Spezialität durch die Freiheitsberaubung verdrängt wird.
Der andere ist auf das Unterlassen gerichtet, den Termin wahrzunehmen. Da es in Wahrheit nur nach A's Vorstellung einen Termin gibt, liegt hier (untauglich) versuchte Nötigung vor.
Die hier versuchte Nötigung steht in Tateinheit zur Freiheitsberaubung.
poena likes this.
__________________
"Was dem Maurer die Bierflasche ist, ist dem Juristen sein Gesetz."
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.04.2012, 13:43
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 31
Keine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Konkurrenz Freiheitsberaubung/Nötigung

Vielen Dank für die kompetente Anwort.
Was bedeutet das jetzt konkret für die Fallbearbeitung?
Es leuchtet mir wenig ein, den § 239 zwei Mal zu prüfen wegen der beiden Nötigungserfolge - oder wäre es so doch geschickter?

Also im Prüfungsschema dann so:

I. Freiheitsberaubung gem. § 239 I 1. Var. StGB
II. Vollendete Nötigung gem § 239 I, II StGB
III. (Untauglicher) Versuch der Nötigung gem §§ 239 I, II i.V.m 22, 23 StGB
IV. Konkurrenzen

Grüße

Geändert von poena (07.04.2012 um 08:06 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2012, 08:07
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 31
Keine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Konkurrenz Freiheitsberaubung/Nötigung

Ich habe eben gelesen, dass vis absoluta nicht zum Nötigungserfolg (Unterlassen) führen kann. Das ergibt auch Sinn, da es sich bei einem Unterlassen ja auch um eine (nicht)Handlung handelt und der Nötigungserfolg in einer solchen Handlung bestehen muss - jedoch liegt bei vis absoluta garkeine Handlung vor. Ergo liegt nicht nur ein untauglicher Versuch vor, sondern der Tatentschluss bezieht sich nicht auf einen Nötigungserfolg weil mit vis absoluta keine Handlung erzwungen werden kann. Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 20:55
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 31
Keine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Konkurrenz Freiheitsberaubung/Nötigung

schubs*
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 22:28
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 239
100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)100% positive Bewertungen (239 Beiträge, 30 Bewertungen)  
AW: Konkurrenz Freiheitsberaubung/Nötigung

Der Vollständigkeit halber könnte man hier auch die vollendete Nötigung wohl erwähnen. Dann aber wirklich nur ganz kurz bejahen und gleich hinter § 239 zurücktreten lassen.

Vis absoluta als Erscheinungsform der Gewalt iSd § 240 I wird z.T. abgelehnt. Was dahinter stecken soll, leuchtet mir noch nicht so ein. Das führte nur zu Strafbarkeitslücken. Warum sollte denn z.B. derjenige besser gestellt werden, der die Hand eines anderes zum Unterschreiben gewaltsam führt, als derjenige der den anderen mit Schlägen zur Unterschrift bringt.
__________________
"Was dem Maurer die Bierflasche ist, ist dem Juristen sein Gesetz."
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 11:21
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 31
Keine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, poena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Konkurrenz Freiheitsberaubung/Nötigung

Vielen Dank für die Antwort.

Zitat:
Zitat von t00l Beitrag anzeigen
Warum sollte denn z.B. derjenige besser gestellt werden, der die Hand eines anderes zum Unterschreiben gewaltsam führt, als derjenige der den anderen mit Schlägen zur Unterschrift bringt.
Dazu wird im Fischer das Gegenbeispiel gebracht: Wer einen Anderen im Kaufhaus in eine Geschirrpyramide stößt, "nötigt" diesen nicht, das Prozellan zu zerschlagen.

Grüße
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
freiheitsberaubung, irrtum, konkurrenzen, nötigung, untauglicher versuch

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nötigung/Freiheitsberaubung durch nicht anhalten eines Autos Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 02.07.2011 21:57
Freiheitsberaubung im Amt? Strafrecht / Strafprozeßrecht 20.05.2011 17:21
Nötigung und Freiheitsberaubung Strafrecht / Strafprozeßrecht 08.11.2010 22:30
Freiheitsberaubung oder Nötigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 11.08.2006 18:00
Freiheitsberaubung und Nötigung (§§239, 240) - wie ist die Strafbarkeit? Strafrecht / Strafprozeßrecht 05.10.2005 18:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios