Dies ist eine Diskussion zu körperverletzung! wirkt vorhergehende beleidigung strafmildernd? lohnt zivilklage? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| nehmen wir mal an eine schülerin wird schon länger von einer person b verleumdet. die schülerin kellnert dann aushilfsweise bei einem stadtfest. wobei sich person B unrechtmäßig hinter der bar aufhält. wenn die Person B dann trotz aufforderung der schülerin nicht dort verschwinden würde, den ablauf behindern würde, und daraufhin der schülerin eine leichte beleidung von den lippen rutschen würde, wäre die geschichte dann strafmildernd für die person b. nehmen wir mal an B hat der schülerin einige zu behandelnde verletzungen zugefügt.... sowas bringt doch der staatsanwalt vor gericht, aber lohnt sich nach einer beleidigung auch noch eine zivilklage? eine schülerin hat bekanntermaßen ja sicher nicht das geld um langwierige prozesse zu zahlen, kann sie sich auch irgendwo über pkh informieren ohne das große kosten entstehen? danke für jede antwort! |
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| AW: körperverletzung! wirkt vorhergehende beleidigung strafmildernd? lohnt zivilklage Zitat:
In gewissen Konstellationen kann eine vorausgegangene Beleidigung sogar zur Straffreiheit führen. Vielleicht könntest du die Umstände der Tat etwas genauer schildern? |
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| AW: körperverletzung! wirkt vorhergehende beleidigung strafmildernd? lohnt zivilklage? Ueber PKH kann man sich bei der Rechtsantragsstelle des jeweiligen Amtsgerichtes informieren. |
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| AW: körperverletzung! wirkt vorhergehende beleidigung strafmildernd? lohnt zivilklage Ob der Staatsanwalt diese Tat des B "vor Gericht bringen wird" ist fraglich. Es gibt absprachen zw. Sta und Gerichten, dass einfach gelagerte Straftaten mittels Einstellung oder Strafbefehl zu behandeln sind. Hier stellt sich die Frage: gibt es Zeugen für die Tat des B? Nur dann hätte die STA den Raum, den B irgendwie zur Verantwortung zu ziehen. Sind keine Zeugen vorhanden - steht Aussage gegen Aussage und der STA würde die Tat einstellen, da kein Beweis geführt werden kann. Dies wiederum berührt die Ziilklage nicht. Trotz der Einstellung durch die STA kann eine Zivilklage (Schmerzensgeld) geführt werden. Aber auch hier sollten Zeugen vorhanden sein. EDIT: Wenn man zugibt (in seiner Anzeige), dass die Schülerin den B beleidigt hat - aber im Umkehrschluß die Tat des B nicht beweisen kann - kann es passieren, dass die Schülerin ins Kreuzfeuer der Gerichtsbarkeit gerät - die Beleidigung in der Anzeige muß vom aufnehmenden Beamten erkannt werden und in der Vernehmung muß gleich eine Belehrung erfolgen ... und zwar bevor diese Beleidigung zu Papier gebracht wird..... Gruß |
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| AW: körperverletzung! wirkt vorhergehende beleidigung strafmildernd? lohnt zivilklage Zitat:
tja, wenn sich b weigern würde den weg frei zu machen, damit die schülerin ihre arbeit hinter der bar richtig erledigen kann und die dann sowas sagt wie "nimm deinen fet*** a**** zur seite". es war einfach so stressig hinter der bar, das der schülerin diese beliedigung rausgerutscht ist... |
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| AW: körperverletzung! wirkt vorhergehende beleidigung strafmildernd? lohnt zivilklage? M.E. ist hier eine Koerperverletzung durch nichts gerechtfertigt. Notwehr faellt schonmal ganz weg, weil die Beleidigung ja schon beendet war. Insbesondere, wenn die Person B durch ihr Vorverhalten die Beleidigung provoziert hat, wird es fuer sie auch schwer sein, selbige als Rechtfertigung fuer eine Strafmilderung fuer sich zu benutzen. Was Zeugen angeht, wird es an einer belebten Bar bei einem Stadtfest, wohl keinen Mangel daran geben. Ich denke, also schon, dass der Staatsanwalt zumindest einen Strafbefehl ausstellen wird. Das haengt aber wohl auch noch von der schwere der zugefuegten Verletzungen ab. Zivilklage waere dann wie oben schon geschrieben wurde, dennoch erforderlich, wenn eine Schmerzensgeldzahlung angestrebt wird. |
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| AW: körperverletzung! wirkt vorhergehende beleidigung strafmildernd? lohnt zivilklage Micronaut: Zitat:
Die Zeugen betreffend: sicherlich gibt es an solch einem fest mehrere anwesende Personen, ob sie es aber mitbekommen haben - oder mitbekommen haben wollen - steht auf einem anderen Blatt.... |
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