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Körperverletzung - Schmerzensgeld

Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung - Schmerzensgeld innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 13.01.2012, 10:17
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Körperverletzung - Schmerzensgeld

Liebe Freunde,
kürzlich ist Person A in der U-Bahn auf zwei Mitbürger mit Migrationshintergrund (Personen B + C) getroffen. Sie suchten die Konfrontation und nach kurzem verbalen Schlagabtausch wurde Person A von Person B eine "Kopfnuss" verpasst. Das veranlasste Person A dazu, in den Selbstverteidigungsmodus zu wechseln. Da Person A in großer Rage war, ging die Gegenwehr wohl etwas über Selbstverteidigung hinaus. Als die Polizei eintraf (Videoüberwachung in der U-Bahn) und Person A die Herrschaften anzeigte, taten diese es ihr gleich. Die Auseinandersetzung ist videotechnisch gut dokumentiert und Person A macht sich keine Hoffnung auf einen Erfolg in der Verhandlung - und eigentlich ist es ihr auch egal. Allerdings wurde Person A im Zuge der Kopfnuss ihre Nase gebrochen. Person A war beim Arzt, ist im Besitz von aussagekräftigen Röntgenbildern, und hätte nichts gegen etwas Schmerzensgeld und Ausgleich des Verdienstausfalls einzuwenden. Könnt Ihr Person A sagen, wie sie nun vorgehen soll? Bringt sie die Unterlagen mit in die Verhandlung oder muss sie das vorher anmelden?

Danke schon mal und viele Grüße

Person A

Geändert von Allfred (13.01.2012 um 10:50 Uhr).
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Alt 13.01.2012, 17:40
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AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld

Um an Schadensersatz und Schmerzensgeld zu kommen, hat A nur zwei Möglichkeiten: A macht beides im Zuge des sog. Adhäsionsverfahrens geltend oder treibt die Forderung zivilrechtlich ein. Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es, im Strafverfahren gegen den Schädiger die Ansprüche geltend zu machen. In der eigenen Verhandlung kann A also diese Ansprüche nicht anmelden.
Für die zivilrechtliche Geltendmachung empfehle ich A einen Gang zum Anwalt. Nein, eigentlich empfehle ich A ohnehin den Gang zum Anwalt, schon wegen des eigenen Verfahrens. Der Anwalt wird A dann vermutlich auch in der gebotenen Deutlichkeit klarmachen, was vermutlich passieren wird, wenn A jetzt noch Geld will: Dass dann nämlich seine Opfer ebenfalls klagen werden und dass es für A unterm Strich schlechter ausgeht, als wenn er ganz kleine Brötchen backt.

Gruß Hafish
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Alt 13.01.2012, 18:19
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AW: Körperverletzung - Schmerzensgeld

Er sollte erstmal abwarten, was in dem Strafverfahren gegen ihn passiert. Vll. haben die beiden Übeltäter ja kein ärztliches Attest? Dann wirds etwas schwer, zivilrecht. Schadensersatz durchzusetzen. Auf jeden Fall läuft das ja auch nicht weg. Sonderlich lohnen tut das aber auch nicht. Bei einem schnellen Blick in den Beck'schen Schmerzensgeldkatalog kam da was mit 100 bis 500€ heraus. Muss man nat. noch auf die heutige Zeit umrechnen (da kommt dann ein bisschen mehr bei raus).
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