Dies ist eine Diskussion zu Klageerhebung mit Ziel einen Vergleich zu erreichen - Erpressung? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Klageerhebung mit Ziel einen Vergleich zu erreichen - Erpressung? Angenommen ein Anwalt A reicht für seinen Mandanten M eine Klage gegen das Unternehmen U vor einem Zivilgericht ein. Diese Klage hat nur eine sehr geringe Erfolgswahrscheinlichkeit. Ziel der Klage ist es Druck auf U aufzubauen, um für M durch einen Vergleich eine hohe Summe zu erreichen. Kann dieses Verhalten den TB des § 253 erfüllen? Heben sich also M und A strafbar gemacht? Ist das Verhalten rechtswidrig oder schon der TB nicht erfüllt? Ändert sich die Beurteilung wenn die Klage gar keine Aussicht auf erfolg hat? |
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| AW: Klageerhebung mit Ziel einen Vergleich zu erreichen - Erpressung? sollte das der komplette sachverhalt sein...? ich kann da keine erpressung sehen. wo ist denn die nötigung zu handlung, duldung oder unterlassung...? man kann doch verklagen, wen man lustig ist, auch wenn gar keine erfolgsaussichten bestehen. auch wenn man es nur tut, um denjenigen irgendwie in die schlagzeilen zu bringen... |
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| AW: Klageerhebung mit Ziel einen Vergleich zu erreichen - Erpressung? Zitat:
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| AW: Klageerhebung mit Ziel einen Vergleich zu erreichen - Erpressung? Zitat:
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| AW: Klageerhebung mit Ziel einen Vergleich zu erreichen - Erpressung? Nehmen wir an es handelt sich um ein bekanntes Unternehmen, für das bereits die Eröffnung des Verfahrens einen nicht zu vernachlässigenden Reputationsverlust bedeutet. Nehmen wir weiter an, dass gedroht wird die (nicht besonders aussichtsreiche) Klage nicht zurückzuziehen bzw. zu erheben, sofern das Unternehmen keinem Vergleich zustimmt. Ich finde den Gedanken an eine Erpressung nicht vollkommen abwegig. In besagter Vorlesung habe ich zwar geäußert, dass das Drohen mit Rechtsmitteln nie verwerflich sein kann, dies wird aber offenbar bei 253 (anders als bei 240) jedenfalls teilweise anders gesehen, wie ich nach einem Blick in den LK feststellen musste. |
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| AW: Klageerhebung mit Ziel einen Vergleich zu erreichen - Erpressung? So lange keine falschen Tatsachen in der Klage behauptet werden, wird das Unternehmen dem in besonnener Selbstbehauptung standhalten müssen, jedenfalls ist die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes bei wahrheitsgemäßem Tatsachenvortrag niemals verwerflich. |
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