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Kaufvertrag bei eBay - Strafbarkeit???

Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag bei eBay - Strafbarkeit??? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 18:07
Boardneuling
 
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Question Kaufvertrag bei eBay - Strafbarkeit???

Hallo,

mal folgender SV zur strafrechtlichen Würdigung:

K kauft bei V über eBay einen älteren Pkw per Sofortkauf für 900 EUR. K nimmt nun Kontakt mit dem Verkäufer V auf. Der meldet sich erst 2 Tage später und gibt an, dass er das Fahrzeug geradeeben an einen anderen K2 verkauft hat. Das Motiv ist unklar - möglicherweise wurde ein höherer Kaufpreis erzielt.

Strafbarkeiten?

Danke,

haaber73
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 18:46
Junior Mitglied
 
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AW: Kaufvertrag bei eBay - Strafbarkeit???

Ich kann nicht erkennen dass sich V hier irgendwie strafbar gemacht hat. Dies dürfte ein reiner Zivilrechtsfall sein. Das Einstellen des PkW in ebay zum Verkauf stellt ein Angebot dar, welches von K im Moment des Drückens des "Sofort Kaufen"- Buttons (bzw. der darauffolgenden Sicherheitsabfrage) angenommen wurde. V ist verpflichtet den PkW gegen Zahlung des Kaufpreises herauszugeben. Zivilrecht ist nicht gerade meine Spezialität, aber wenn ich das richtig erinnere dürfte K gegen V, sofern K2 den PkW gutgläubig erworben hat und V somit den PkW dem K nicht verschaffen kann, einen Schadensersatzanspruch haben. Wenn es sich bei dem PkW zu diesem Preis um ein "Schnäppchen" handelte kann der SE durchaus auch über dem Kaufpreis liegen, der SE richtet sich nach den Aufwendungen die nötig sind ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben (positives Interesse). Dies gilt selbst dann, wenn K tatsächlich keinen vergleichbaren Wagen kauft.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 13:10
V.I.P.
 
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AW: Kaufvertrag bei eBay - Strafbarkeit???

Zitat:
Zitat von XxxAlberichxxX Beitrag anzeigen
Zivilrecht ist nicht gerade meine Spezialität, aber wenn ich das richtig erinnere dürfte K gegen V, sofern K2 den PkW gutgläubig erworben hat und V somit den PkW dem K nicht verschaffen kann, einen Schadensersatzanspruch haben.
Im Ergebnis ist das richtig. Das Abstraktions- und Trennungsprinzip solltest du dennoch bei Gelegenheit auffrischen.
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