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kann man auf Einlassung verzichten ?

Dies ist eine Diskussion zu kann man auf Einlassung verzichten ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 15.11.2011, 15:27
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kann man auf Einlassung verzichten ?

Hallo, in einer Strafsache fordert ein Anwalt für seinen Mandanten die Ermittlungsakte an. Diese kommt auch. Dem Mandanten ist es nur wichtig zu wissen, was ihm vorgeworfen wird. Er will sich nicht weiter dazu äußern. Und in der Akte steht auch nicht drin, dass der Staatsanwalt eine fristgemäße Einlassung haben möchte. Also nimmt der Mandant den Inhalt der Akte zur Kennniss und der Anwalt schickt die Akte wieder zur Staatsanwaltschaft zurück.

3 Monate später bekommt der Mandant Post von dem Anwalt, die Akte wär turnusgemäß zu erneuten Vorlage wider gekommen. Der Mandant ist nun verunsichert. Was ist mit turnusgemäß gemeint ? Und warum hat die Staatsanwaltschaft die Akte noch einmal dem Anwalt geschickt. Wollen die jetzt doch eine Einlassung ? Der Mandant hatte extra darauf verzichtet, weil eine Einlassung kostet ja wieder Geld. MUSS denn immer eine Einlassung geschrieben werden, wenn ein Anwalt eine Akte anfordert ?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 18:21
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AW: kann man auf Einlassung verzichten ?

Zitat:
Was ist mit turnusgemäß gemeint ?
Nichts. Ein "turnusgemäß" gibt es da normalerweise gar nicht, es sei denn der Mandant ist in U-Haft.

Zitat:
MUSS denn immer eine Einlassung geschrieben werden
Nein, es ist das Recht eines jeden Beschudligten zur Sache zu schweigen.
__________________
cheers, JHS
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