Dies ist eine Diskussion zu Kann bei Straftatsprüfung durch Polizei auch unfreiwilliger Informant anonym bleiben? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Kann bei Straftatsprüfung durch Polizei auch unfreiwilliger Informant anonym bleiben? -Wenn die Polizei aufgrund von Infos, Zitaten, Aussagen, die es für sie nötig erscheinen lassen, den vermeintlichen Straftatsbestand der Volksverhetzung und evtl damit zusammenhängende weitere von verdächtigter Person im Zweiten Weltkrieg vermutlich begangene Straftaten nachzuprüfen - und unfreiwilliger Zeuge A würde als "Aufhänger" eines solchen Verfahrens benutzt - gäbe es die Möglichkeit, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft dem nachgeht, OHNE Verdächtigen direkt anzuschreiben oder gar anzuhören, sprich aufgrund der Personalien prüft und erst, falls sich Verdacht bestätigen würde, Kontakt zu der Person aufzunehmen? Kann sie ohne Kenntnis einer verdächtigten Person ermitteln? Und vor allem: Kann Zeuge A die ganze Zeit über anonym bleiben für Verdächtigten, den sie beruflich täglich pflegen muss und somit für alle Kollegen sofort als Informantin erkannt wäre und ihre Kündigung erhalten würde? |
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| AW: Kann bei Straftatsprüfung durch Polizei auch unfreiwilliger Informant anonym bleiben? Die Staatsanwaltschaft kann auch ohne verdächtige Person ermitteln: Das ist doch der grundlegende Fall, ein Vergehen wurde verübt und noch weiß keiner, wers war. Zur Anonymität nu so viel: Das entscheidet der OStA oder das Innenministerium des jeweiligen Landes. dann kann der Zeuge entweder "gesperrt" werden, wenn sonst Nachteile für Bund oder Land entstünden § 96 StPO analog oder die Identität des Zeugen wird bei Gefahr für dessen Leben, leib oder Freiheit geheim gehalten und in der Hauptverhandlung kann er u.U. abgeschirmt aussagen, § 68 III iVm 247a StPO.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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