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(K)ein Brecher ein gesperrt?

Dies ist eine Diskussion zu (K)ein Brecher ein gesperrt? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 12:14
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(K)ein Brecher ein gesperrt?

Moin,

Herr H kommt morgens an seiner Firma an. Er bemerkt einem Pappkarton über seiner Arlarmanlagenklingel und etwas Bauschaum. Er bemerkt, daß an einem Seitenfenster der Rollladen hochgeschoben und mit einem Stock verklemmt ist. Das Fenster dahinter ist zerschlagen und aufgewirbelt. Die Rolladenschnur hängt raus. Herr H holt zügig ein Fleischermesser aus dem Auto (stehende Klinge 16 cm, gelber Griff) und zerschneidet den Rollogurt, dann zieht er außen das Rollo runter und verkeilt es.

Dann fährt er sein KFZ quer vor das Rolltor der Einfahrt, denn er weiß, daß in der Halle Fahrzeuge mit Schlüssel stehen.

Jetzt ruft er die Polizei an. Die kommt auch - 40 Minuten später zweimannstark - betritt das Gebäude jedoch nicht, sondern vernimmt den H und macht ihm böse Vorwürfe. Es fallen Worte wie, Führen einer Waffe und Freiheitsberaubung. H gab in seiner Aufregung freimütig an, das Messer geholt zu haben, um den oder die Einbrecher durch Bedrohen an der Flucht zu hindern, falls er ihm begegnet wäre, während er ihn oder sie mit dem verkeilten Rollo habe einsperren wollen. Auch das Zuparken der Halle habe dazu gedient einen Eindringling am Ausdringen zu hindern. Nach 30 Minuten trifft Verstärkung ein. Man läßt H das Hallentor öffnen und findet dahinter ... nichts.

Keine Autos , keine Baumaschinen, kein Werkzeug, kein Material - alles weg.

Fünf Tage nach dem Tragischen Erlebnis teilt der Staatsanwalt Herrn H mit, daß gegen ihn ermittelt werde.

Kennt jemand ähnliche Situationen?
Wie gingen die aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 16:21
V.I.P.
 
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AW: (K)ein Brecher ein gesperrt?

Ich kenne keine ähnliche Situation, aber wenn der Sachverhalt richtig und vollständig dargestellt wurde, sind die Vorwürfe völlig absurd, und kein Staatsanwalt, der seine Sinne beisammen hat, wird das Verfahren weiterbetreiben.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 11:22
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AW: (K)ein Brecher ein gesperrt?

Das Ermittlungsverfahren wird weiterbetrieben. Mangels Einbrecher gegen Herrn H. Man könne nicht übergehen, daß er zu Protokoll gegeben habe, das Messer, das als Waffe eingeordnet wird, gezielt geholt zu haben um es gegen die Einbrecher zu richten und nicht nur um das Rollo zu blockieren . Die Statsanwaltschaft ist bereit das Verfahren einzustellen, aber nicht ohne Auflagen. 80h gemeinnützige Arbeit sind aufgerufen. Das Messer soller noch abgeben.
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