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Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung

Dies ist eine Diskussion zu Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 16.03.2009, 19:07
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Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung

Hallo
Mal angenommen Herr G. hat Herr V. wegen Bedrohung angezeigt. Am nächsten Tag überlegt es sich Herr G. anders und will die Anzeige zurücknehmen. Bei der Polizei wird ihm gesagt das die Anzeige nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Es bestehe aber die Möglichkeit einen Brief aufzusetzen das Herr G. kein Interesse an der weiteren Strafverfolgung hat. Wo muss sich Herr G. den per Brief melden?


LG AG1989
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Alt 16.03.2009, 20:20
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AW: Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung

Bei der Polizei selbst, mit Akztenzeichen, wenn möglich.

Ciao,
Domingo
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 21:52
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AW: Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung

Alle Straftaten, die Offizialdelikte sind (= die meisten), müssen aufgeklärt werden, außer in Bagatellfällen. Antragsdelikte müssen es nicht, da kommt es eben auf den Willen des Opfers an - es sei denn, die Staatsanwaltschaft erkennt ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung an.
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 06:46
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AW: Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung

Bedrohung ist kein Antragsdelikt.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 07:15
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AW: Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung

Kein Antrags-, aber Privatklagedelikt, und die werden nur bei öffentlichem Interesse von der StA angeklagt. (§§ 376, 374 I Nr. 5 Alt. 2 StPO)
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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