Dies ist eine Diskussion zu Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung Mal angenommen Herr G. hat Herr V. wegen Bedrohung angezeigt. Am nächsten Tag überlegt es sich Herr G. anders und will die Anzeige zurücknehmen. Bei der Polizei wird ihm gesagt das die Anzeige nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Es bestehe aber die Möglichkeit einen Brief aufzusetzen das Herr G. kein Interesse an der weiteren Strafverfolgung hat. Wo muss sich Herr G. den per Brief melden? LG AG1989 |
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| AW: Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung Bei der Polizei selbst, mit Akztenzeichen, wenn möglich. Ciao, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung Alle Straftaten, die Offizialdelikte sind (= die meisten), müssen aufgeklärt werden, außer in Bagatellfällen. Antragsdelikte müssen es nicht, da kommt es eben auf den Willen des Opfers an - es sei denn, die Staatsanwaltschaft erkennt ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung an.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung Bedrohung ist kein Antragsdelikt.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Jemand hat kein Interesse an weiterer Strafverfolgung Kein Antrags-, aber Privatklagedelikt, und die werden nur bei öffentlichem Interesse von der StA angeklagt. (§§ 376, 374 I Nr. 5 Alt. 2 StPO)
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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