Dies ist eine Diskussion zu Ist dies eine Beleidigung? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Ist dies eine Beleidigung? Da Person A lediglich eine Visakarte dabei hat, erkundigt es sich vorher bei der Bedienung, ob eine solche als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Die Bedienung bejaht dies. Als es zur Zahlung kommen soll, zückt Person A seine Kreditkarte, woraufhin dieselbe Bedienung nun äußert, dass das Kartenlesegerät schon seit Stunden ausgefallen sei. Person A erwidert daraufhin, dass er anders nicht zahlen könne, jedoch gerne bereit ist, das Geld innerhalb der nächsten Tage vorbeizubringen. Die Bedienung wird daraufhin misstrauisch und fordert Person A auf, eine Kostenübernahmebestätig zu unterschreiben und das Geld binnen der nächsten 3 Tage zu bezahlen. Da Person A keinen Personalausweis dabei hat, fragt die Bedienung die Person B, ob diese einen Personalausweis dabei hat, um sich zu legitimieren. Da jedoch weder Person A noch Person B Ausweispapiere dabei haben, werden sie mit den Worten " Ich hoffe, bis Mittwoch ist bezahlt", von der Bedienung entlassen. Da die Bezahlung nun jedoch nicht bis zum Mittwoch erfolgte, meldete sich nun der Geschäftsführer des Restaurant über Facebook mit folgender Mail bei Person A: "Hallo Person A, ich glaube Sie haben bei uns noch eine offene Rechnung von 9,70€, die ja bis einsch.l heute Mittwoch 16.11.2011 bezahlt werden soll. Ich hoffe Sie haben es einfach nur vergessen und werden es spätestens bis Donnerstag 17.11.2011 nachholen. Dies ist ein kleiner "Schubser", wir haben Ihnen genügen Zeit eingeräumt,Zechenprellerei ist kein Kavaliersdelikt! Gruß Geschäftsführer" Frage:Ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, da Person A hier offensichtlich als Zechpreller dargestellt wird? |
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| AW: Ist dies eine Beleidigung? Zitat:
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| AW: Ist dies eine Beleidigung? Ich sehe keine Beleidigung und ich sehe auch nicht, dass hier jemand als Zechpreller bezeichnet wurde. Letztlich wird gesagt das das nicht bezahlen Zechprellerei wäre. Person A macht sich aber durch das nicht bezahlen natürlich selbst angreifbar. Sie kann also gerne zur Polizei gehen und die lächerliche Beleidigungsanzeige machen. Ich schätze nach spätestens einer Woche ist dann die Beschuldigtenvorladung wegen der Gegenanzeige des Restaurants da.
__________________ Zitat:
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| AW: Ist dies eine Beleidigung? Zitat:
Wenn ich äussere "Mord ist strafbar" bezichtige ich auch niemanden des Mordes.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss Geändert von onkelotto (17.11.2011 um 19:51 Uhr). |
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| AW: Ist dies eine Beleidigung? Es ist eindeutig, dass Person A hier mit dem Zechpreller gemeint ist. Dies ist aus dem Kontext herauszuhören. N.h.M. ist der Straftatbestand der Beleidigung bereits dann erfüllt, wenn "Äußerungen fallen, die unwahr sind oder ehrenrührige Tatsachen gegenüber den Betroffenen darstellen" Da sich Person A nun als Zechpreller dargestellt fühlt, fühlt er sich auch beleidigt. Das Person A keinen Vorsatz zur Zechprellerei hatte, bewies er bereits damit, dass er a) von Anfang an mit seiner Kreditkarte zahlen wollte und b) seinen wahren Namen auf der Kostenübernahmebestätig hinterlassen hat. Nur, weil Person A jetzt nicht binnen der 3 Tage, so wie es die Geschäftsführung wünschte, zahlte, macht ihn noch nicht angreifbar. |
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| AW: Ist dies eine Beleidigung? Dann soll Person A zur Polizei gehen, sich dort völlig lächerlich machen, dann ein paar Wochen warten bis der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft kommt, weil die sich auch nicht mit so einem Kinderkram beschäftigen wollen und sich überlegen was er bei seiner Vorladung aussagen möchte. Denn die Anzeige des Restaurants ist so sicher wie das Amen in der Kirche! Ich bin übrigens über jeden Mitbürger begeistert der die Justiz mit so Kleinkinderkram beschäftigt, ist ja wirklich nicht so das die wichtigeres zu tun haben ![]() Ach ja, wenn man´s eh besser weiß, dann braucht man hier auch nicht fragen
__________________ Zitat:
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| AW: Ist dies eine Beleidigung? Zitat:
:was aber nichts ändert. es liegt keine beleidigung vor. |
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| AW: Ist dies eine Beleidigung? Ich frage nicht, weil ich es besser weiß, sondern weil ich auch an anderen Meinungen interessiert bin. Natürlich kann auch ich mit meiner Meinung völlig daneben liegen. Mal eine andere Frage: Bis wann müsste Person A die Rechnung denn bezahlen? Reicht es aus, wenn Person A dem Geschäftsführer eine Mail zurückschickt, in der sie ihn um seine bankverbindung fragt, um den noch offenen Betrag auszugleichen? Und weshalb sollte eine Gegenanzeige des Restaurant kommen? |
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| AW: Ist dies eine Beleidigung? Zitat:
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| AW: Ist dies eine Beleidigung? Erstmal sollte erwähnt sein, dass es in Deutschland die "Zechprellerei" so gar nicht gibt. Es ist allenfalls eine im Zivilrecht gesehene Pflichtverletzung. Desweiteren sollte man den Ärger des Gastwirtes verstehen. Ein Kunde, der seinen Service und sein Angebot nutzt sollte diesen auch zahlen. Die Mühlen der Justiz zu nutzen aufgrund einer offenen Rechnung von 9,70€ oder einer "Beleidigung" als Zechpreller (die ich hier auch nicht sehe) ist einfach nur lächerlich. Mal abgesehen davon, wenn der Gast schon so ehrlich ist und den richtigen Namen preisgibt, warum geht man nicht eben vorbei und zahlt diesen Betrag. Dies sollte doch kein Problem sein. |
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