Dies ist eine Diskussion zu Ist dies Diebstahl oder Fährlässigkeit? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| ich habe eine Frage, die mich seit ein paar Tagen beschäftigt. Folgender SV: Person A ist Berufskraftfahrer, der seine Tour selber auf seinen Lkw lädt. An einem bestimmt Tag ist er nicht er nicht ganz bei der Sache und lädt ein Paket auf seinen Lkw, was nicht zu seiner Tour gehört. Dieses Paket wird leider auch bei einer, sagen wir mal Firma L, ausgeliefert mit noch anderen Paketen, die diese Firma L auch rechtsmäßig zu bekommen hat. Person A fällt auch nicht beim Ausladen auf, dass er ein falsches Paket der Flaschen Firma L ausgeliefert hat. Das Paket ist nun verschwunden. Die Firma L bestreitet, das Paket bekommen zu haben, obwohl sich 100%tig sicher ist, dass er es dort ausgeliefert hat. Anhand eines Überwachungsvideo in der Lagerhaller der Spedition, wo alle Pakete zum Verladen warten, wird gesehen, dass A das Paket unrechtmäßiger Weise genommen. Anhand des Videos wird er nun beschuldigt Diebstahl begangen zu haben. Das Paket war dummer weise weder für seine Tour, noch für diese Firma L gewesen. A hat dieses Paket aber nur fahrlässig geladen und ausgeladen. Nehmen wir an, das Video wurde von zwei Personen eingesehen. Sie hätten A wegen seiner Jacke idenfizieren können, würde das Video als Beweismittel reichen, um einen Diebsthal zu unterstellen. Und nehmen wir mal an, dass man dieses Video nicht mehr einsehen kann, weil es zu alt ist und schon wieder verwertet wurde.. 1. Hätte eine Anzeige wg. Diebstahls erfolg? 2. Oder ist dies im Sinne des Strafgesetzsbuch kein Diebstahl? 3. Oder doch nur Fährlässigkeit nach § 276 (2) BGB mit Recht auf SE nach § 280 (1) BGB ? Bräucht schnell Hilfe... |
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| AW: Ist dies Diebstahl oder Fährlässigkeit? Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung. - Wenn auf dem Video zu sehen ist, wie er beim Absender das Paket auflädt ist das ja unbestritten das was er auch sagt. Wenn A sich nie was hat zu schulten kommen lassen, Hausdurchsuchung etc. negativ und gar keine anderen Hinweise.. hmmmm.... Könnte sein das der Diebstahl nicht nach zu weisen ist.
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| AW: Ist dies Diebstahl oder Fährlässigkeit? Angenommen der AG war bei der Firma L vor Ort und hat mir den Bediensteten dort gesprochen. Die haben zuerst ausgesagt, dass der AN keine Pakete dort ausgeliefert hat und dann auf Nachdruck des AG ihre Meinung doch geändert haben. Aber in dieser Aussage hat die Firma L dennoch abgewiesen, dass sie das spezielle Paket nicht bekomen hätten. Was wäre dann? Gehört zum Diebstahl, Diebstahl ist ja vorsätzlich, eigntlich ein Motiv? Und angenommen der Beschuldige hätte noch selber versucht den SV aufzuklären und Telefonate geführt... In welchem Licht würde man dann den Beschuldigten sehen? Angenommen, er hat sich während seiner Arbeitszeit in der bei dem Unternehmer und bei dem Spediteur (AG) nichts zu schulden kommen lassen. War immer zuverlässig und hat sich immer bei jeder Unstimmgkeit bei der Disposition des Unternehmen gemeldet. Welches Licht würde dann insgesammt auf den Beschuldigten fallen? |
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| AW: Ist dies Diebstahl oder Fährlässigkeit? Zitat:
Ja sicher, das Motiv liegt in der Wegnahme oder in der Wegnahme und Begründung neuen Eigentums. Zitat:
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