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Ist die Staatsanwaltschaft koscher???

Dies ist eine Diskussion zu Ist die Staatsanwaltschaft koscher??? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 07.06.2006, 16:11
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Ist die Staatsanwaltschaft koscher???

Mal angenommen, Frau F beobachtet ihren Ehemann M dabei, wie er sich am gemeinsamen Kind vergeht (damals keine 2 Jahre alt).

Die Eheleute durchleben nun seit mittlerweile 2,5 Jahren das ganze Procedere im Sorgerechtsverfahren beim FamG um das Kind K. Eingeholt werden hier auch ein familienpsychologisches Gutachten und ein Polygrafentest. Beides ist eindeutig und geht zulasten des Mannes M.
Ein Kinderpsychologe stellt Verhaltensauffälligkeiten fest, die "ins Schema passen".

Nun die eigentliche Krux:

Der Mann M zeigt die Frau F bei der Polizei im Sommer 2005 an : "Falsche Verdächtigung" § 164 StGB.
Die Staatsanwaltschaft teilt der Anwältin der Frau F mehrmals mit, dass keine Anklage erhoben wird - die Anfordernisse des § 164 sind nicht erfüllt (wider besseren Wissens, Vorsatz). Man wolle auch den Einstellungsbescheid schicken - nur sei leider die Akte verschwunden. Diese Aussagen der Staatsanwaltschaft wiederholen sich bis ins Frühjahr 2006.

Im Familiengerichtsverfahren versichert der Mann M derweil, dass sein Anwalt von der Staatsanwaltschaft erfahren hat, dass nun Anklage gegen die Frau F erhoben wird. So erklärt im April 2006. Auf Nachfrage der Anwältin der Frau F bei der Staatsanwaltschaft Ende Mai 2006 ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich die Akte ans Gericht gegeben hat.
Hurra, die Akte ist offensichtlich wieder da.

Frage:

Kann es sein, dass der "Strafrechtsanwalt" des Mannes M im April 2006 von der Staatsanwaltschaft - wie auch immer erfährt, dass Anklage gegen die Frau F erhoben wird und weder die Antwältin der Frau F noch die Frau F selbst darüber Kenntnis erlangen?

Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich? Ich freue mich sehr, wenn jemand etwas dazu schreiben könnte.
Vielen Dank

SusiS
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2006, 22:33
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AW: Ist die Staatsanwaltschaft koscher???

Zitat:
Zitat von SusiS
Kann es sein, dass der "Strafrechtsanwalt" des Mannes M im April 2006 von der Staatsanwaltschaft - wie auch immer erfährt, dass Anklage gegen die Frau F erhoben wird und weder die Antwältin der Frau F noch die Frau F selbst darüber Kenntnis erlangen?
Das sollte eigentlich nicht sein, aber Pannen passieren immer wieder. Auf jeden Fall wird Frau F nicht lange im Ungewissen bleiben, denn das erste, was der Richter macht, wenn die Akte mit Anklage eingeht, ist: die Anklageschrift der Angeschuldigten bzw. Verteidigerin zuzustellen.

Aber es muss doch vom zuständigen Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft eine zuverlässige Aussage zu erlangen sein, ob Anklage erhoben wurde oder was die Akte sonst bei Gericht zu suchen hat??
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  #3 (permalink)  
Alt 08.06.2006, 15:18
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AW: Ist die Staatsanwaltschaft koscher???

Vielen Dank für die Antwort, liebe (r) regloh.

Frau F dachte ja auch, dass von der Staatsanwaltschaft zuverlässige Aussagen zu erhalten sind. Vielleicht kennst Du Dich ja aus: Was denkst Du, wenn die Staatsanwaltschaft die Akte sagen wir ca. Mitte April ans Gericht gegeben hat, wann erfährt denn "offiziell" durch Post Frau F davon? Immerhin ist ja schon Juni.

Ist dieses Hü und Hott und dann doch wieder Hü normal? Wenn´s so wäre könnte Frau F sich ja darauf einstellen. Wenn´s aber nicht normal ist, dann stellt sich die Frage, warum es so ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.06.2006, 23:13
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AW: Ist die Staatsanwaltschaft koscher???

Wenn die Staatsanwaltschaft Mitte April Anklage erhoben hätte, müsste Frau F (bzw. die Verteidigerin) im Normalfall längst eine Anklageschrift bekommen haben. Sieht also eher nach Entwarnung aus. Denkbar wäre, dass die Akte zu irgendeinem anderen Zweck ans Gericht geschickt wurde (z.B. um eine Zustimmung des Richters zu einer Geringfügigkeitseinstellung einzuholen). Wie auch immer: Allmählich müsste sich irgendwas tun. Keine Scheu, den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin einfach mal anzurufen!

Gruß

regloh
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Alt 10.06.2006, 11:26
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AW: Ist die Staatsanwaltschaft koscher???

Liebe(r) regloh,
vielen Dank für Deine Antwort. Dann kann ja Frau F langsam vielleicht anfangen, sich zu entspannen. Zumal die Tatbestände des 164 eben auch nicht zutreffen.
Nun denn, vieln Dank nochmal.
Liebe Grüße
SusiS
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