Dies ist eine Diskussion zu Ist das Erpressung ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Ist das Erpressung ? folgender AUSGEDACHTER Fall: Eine Person wird bei einer Firma fristlos gekündigt. Diese Person geht dann gegen diese Kündigung an. Der Chef, der dem Arbeitnehmer gekündigt hat ruft den ehemaligen Arbeitnehmer dann an und deutet an, dass er etwas weitergibt, was dem Arbeitnehmer massiv schaden würde / könnte. Ist das Erpressung oder "nur" Nötigung ? Was könnten die Folgen sein ? Vielen Dank im Voraus für die Antworten |
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| AW: Ist das Erpressung ? Wurde seitens des Arbeitgebers eine Duldung, Handlung oder Unterlassung gefordert? z.B. Rücknahme der Kündigungsschutzklage? Dann wäre es erstmal Nötigung. Und in dem Falle: Zitat:
Aber leider nicht beweisbar, wenn sonst niemand mitgehört hat. |
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| AW: Ist das Erpressung ? So wie es geschildert ist, ist es gar nichts, da -wie schon anklang- keine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Ist das Erpressung ? Nunja, es liegt schon nahe anzunehmen, dass der Chef de AN dazu bewegen will, seine Kuendigungsklage zurueckzuziehen. Das waere mMn eher Noetigung als Erpressung, aber ich muesste es mir genauer ueberlegen.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Ist das Erpressung ? Nehmen wir mal an, dass jemand anderes mitgehört hat und es sich somit beweisen lassen würde. Der Arbeitgeber hat nicht direkt gesagt, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurück nehmen möchte, aber der Wink mit dem Zaunpfahl ist ja sehr eindeutig. |
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| AW: Ist das Erpressung ? Zitat:
Ob das ausreicht um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen entscheidet ggf. das Gericht. Und am Rande angemerkt: das Arbeitsgericht wird es nicht besonders witzig finden, wenn der AG während des Verfahrens solche Ankündigungen gegenüber dem AN ausspricht. (Allerdings wird der AG eine solche Äußerung wohl glattweg bestreiten, und dann stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Ist das Erpressung ? Wäre es Beweis genug, wenn eine Dritte Person das Telefonat / Gespräch mitverfolgt hat ? Was könnte die Strafe für den Arbeitgeber sein ? Nur damit wir uns alle richtig verstehen, grundsätzlich ist es erstmal Nötigung, nur die Beweisbarkeit ist ggf. fraglich und wie ein Gericht entscheidet, habe ich das so richtig verstanden ? |
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| AW: Ist das Erpressung ? Ich würde hier auch eine Nötigung sehen. Alerdings muss man hier den Arbeitsgerichtlichen Teil und den strafrechtlichen trennen. Der Arbeitsrichter wird den Chef dafür nicht verurteilen, es wird aber sicher in sein Urteil miteinfließen. Für das andere muss man Anzeige erstatten. Hierbei sollte man sich aber über zwei Dinge klar sein, erstens, man darf nicht einfach jemanden bei einem Telefonat mithören lasen und zweitens, was auch immer der Chef ausplaudern wollte kommt durch so eine Sache sicher ans Licht
__________________ Zitat:
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| AW: Ist das Erpressung ? Zitat:
Ansonsten wäre z.B. auch jede Form von angekündigter "Rache" eine Nötigung. A: Ich verlasse Dich B: Ja, mach mal. Dann kann ich auch endlich mal unserern Freunden erzählen, was Du für eine(r) bist, Dir die Füße nur alle 2 Jahre wäschst usw. Hier kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass diese Ankündigung dazu dienen soll, A dazu zu bewegen, die Beziehung aufrecht zu erhalten (oder andere H/D/U). Und nur dann wäre es eine Nötigung. Zitat:
__________________ cheers, JHS Geändert von JHS (10.12.2011 um 23:02 Uhr). |
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| AW: Ist das Erpressung ? Zitat:
Warum nicht? Wenn ich etwas in lautem Ton ins Telefon sage und jemand steht neben mir, kann er sich doch gar nicht dagegen wehren es zu hören? ![]() Und selbst wenn der Lautsprecher angeschalten wurde fällt mir spontan kein Grund ein, warum dies verboten sein sollte? |
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