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Ist das Erpressung ?

Dies ist eine Diskussion zu Ist das Erpressung ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 01:25
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Ist das Erpressung ?

Guten Abend,

folgender AUSGEDACHTER Fall:

Eine Person wird bei einer Firma fristlos gekündigt. Diese Person geht dann gegen diese Kündigung an.
Der Chef, der dem Arbeitnehmer gekündigt hat ruft den ehemaligen Arbeitnehmer dann an und deutet an, dass er etwas weitergibt, was dem Arbeitnehmer massiv schaden würde / könnte.

Ist das Erpressung oder "nur" Nötigung ?
Was könnten die Folgen sein ?


Vielen Dank im Voraus für die Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 02:07
V.I.P.
 
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AW: Ist das Erpressung ?

Wurde seitens des Arbeitgebers eine Duldung, Handlung oder Unterlassung gefordert?

z.B. Rücknahme der Kündigungsschutzklage?


Dann wäre es erstmal Nötigung.

Und in dem Falle:

Zitat:
und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern,
Erpressung.


Aber leider nicht beweisbar, wenn sonst niemand mitgehört hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 05:09
JHS JHS ist offline
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AW: Ist das Erpressung ?

So wie es geschildert ist, ist es gar nichts, da -wie schon anklang- keine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird.
__________________
cheers, JHS
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 06:08
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AW: Ist das Erpressung ?

Nunja, es liegt schon nahe anzunehmen, dass der Chef de AN dazu bewegen will, seine Kuendigungsklage zurueckzuziehen.

Das waere mMn eher Noetigung als Erpressung, aber ich muesste es mir genauer ueberlegen.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #5 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 09:13
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AW: Ist das Erpressung ?

Nehmen wir mal an, dass jemand anderes mitgehört hat und es sich somit beweisen lassen würde.

Der Arbeitgeber hat nicht direkt gesagt, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurück nehmen möchte, aber der Wink mit dem Zaunpfahl ist ja sehr eindeutig.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 10:39
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AW: Ist das Erpressung ?

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
So wie es geschildert ist, ist es gar nichts, da -wie schon anklang- keine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird.
Da wäre ich vorsichtig - wenn ein Kündigungsschutzverfahren läuft, kann das durchaus als Nötigung angesehen werden, die Drohung muß nicht unbedingt offen ausgesprochen werden, wenn klar ist, welches Ziel sie erreichen soll.

Ob das ausreicht um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen entscheidet ggf. das Gericht. Und am Rande angemerkt: das Arbeitsgericht wird es nicht besonders witzig finden, wenn der AG während des Verfahrens solche Ankündigungen gegenüber dem AN ausspricht.

(Allerdings wird der AG eine solche Äußerung wohl glattweg bestreiten, und dann stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 14:02
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AW: Ist das Erpressung ?

Wäre es Beweis genug, wenn eine Dritte Person das Telefonat / Gespräch mitverfolgt hat ?

Was könnte die Strafe für den Arbeitgeber sein ?


Nur damit wir uns alle richtig verstehen, grundsätzlich ist es erstmal Nötigung, nur die Beweisbarkeit ist ggf. fraglich und wie ein Gericht entscheidet, habe ich das so richtig verstanden ?
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  #8 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 18:53
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AW: Ist das Erpressung ?

Ich würde hier auch eine Nötigung sehen. Alerdings muss man hier den Arbeitsgerichtlichen Teil und den strafrechtlichen trennen. Der Arbeitsrichter wird den Chef dafür nicht verurteilen, es wird aber sicher in sein Urteil miteinfließen. Für das andere muss man Anzeige erstatten. Hierbei sollte man sich aber über zwei Dinge klar sein, erstens, man darf nicht einfach jemanden bei einem Telefonat mithören lasen und zweitens, was auch immer der Chef ausplaudern wollte kommt durch so eine Sache sicher ans Licht
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #9 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 22:40
JHS JHS ist offline
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AW: Ist das Erpressung ?

Zitat:
Zitat von Tom Rohwer
Da wäre ich vorsichtig - wenn ein Kündigungsschutzverfahren läuft, kann das durchaus als Nötigung angesehen werden, die Drohung muß nicht unbedingt offen ausgesprochen werden, wenn klar ist, welches Ziel sie erreichen soll.
Ja, das ist richtig. Es reicht auch eine konkludente Drohung. Aber auch die muß halt erst mal "da" sein. Was hier durchaus möglich ist. Aber bisher ist nichts dargetan, was das stützt.

Ansonsten wäre z.B. auch jede Form von angekündigter "Rache" eine Nötigung.

A: Ich verlasse Dich

B: Ja, mach mal. Dann kann ich auch endlich mal unserern Freunden erzählen, was Du für eine(r) bist, Dir die Füße nur alle 2 Jahre wäschst usw.

Hier kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass diese Ankündigung dazu dienen soll, A dazu zu bewegen, die Beziehung aufrecht zu erhalten (oder andere H/D/U). Und nur dann wäre es eine Nötigung.

Zitat:
Nur damit wir uns alle richtig verstehen, grundsätzlich ist es erstmal Nötigung,
Nein, grundsätzlich ist er erstmal keine. Nur wenn Sie den Arbeitnehmer zur Rücknahme der Klage bewegen soll, ist es eine. Und ob sie das den Umständen nach sollte, würde ein Gericht entscheiden.
__________________
cheers, JHS

Geändert von JHS (10.12.2011 um 23:02 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 23:27
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AW: Ist das Erpressung ?

Zitat:
erstens, man darf nicht einfach jemanden bei einem Telefonat mithören lasen

Warum nicht?


Wenn ich etwas in lautem Ton ins Telefon sage und jemand steht neben mir, kann er sich doch gar nicht dagegen wehren es zu hören?

Und selbst wenn der Lautsprecher angeschalten wurde fällt mir spontan kein Grund ein, warum dies verboten sein sollte?
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