Dies ist eine Diskussion zu Ist das Ansehen von (Wiki-)"Leaks", "B0mbenbauanleitungen", ... illegal? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Ist das Ansehen von (Wiki-)"Leaks", "B0mbenbauanleitungen", ... illegal? besonders auf der sehr informativen Website: http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml Mich würde folgender hypothetische Fall interessieren, da mir das noch nicht klar ist: Bürgerrechts-Organisationen veröffentlichen regelmäßig Daten von "gehackten" Organisationen. Man könnte meinen, dass manche dieser Organisationen es auf die eine oder andere Weise möglicherweise verdient haben, eine Lektion zu erhalten. Meist sind aber deren Websitebenutzer die Opfer, da sie nichts dafür können. Jetzt würde mich interessieren, ob es strafbar ist, wenn sich eine Person diese Dateien herunter ladet um sich selber ein Bild davon zu machen. Einerseits, ob die Behauptungen stimmen, andererseits um zu sehen, wie die Hacker vorgehen. Das würde bis hier vielleicht unter "investigativen Journalismus" fallen, auch wenn diese Person keine Infos/Daten weiter gibt und keinen Artikel dazu veröffentlicht. Denn ein Journalist hat ja auch das Recht über etwas nicht zu berichten. Wie sieht es aus, wenn eine Person auch "Leaks" hätte und diese "sammeln" würde? Wie wäre die Konstellation, wenn sich militärische Trainingsmanuals darin befinden, oder die in den Medien viel beschworenen "B0mbenbauanleitungen"? Aus meiner Sicht wäre das zusätzliche Vorhandensein von irgendwelchen "Hetzschriften" dann schon (nahe am?) Beschlagnahmegrund der StGB-Paragraphen 130-131 (Volksverhetzung und Anleitung zu Straftaten) und damit strafbar. Die hypothetische Person ist aber an "Hetze" nicht interessiert, und hat so etwas nicht. Nichts von dem wird weiter gegeben oder zugänglich gemacht. Dies ist bestimmt eine Fallkonstellation, die in der Zeit von Bürgerbewegungen bei einigen Menschen auftreten könnte. Geändert von MrMint (28.11.2011 um 14:01 Uhr). |
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| anonymous, beschlagnahme, indizierung, wikileaks |
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