Dies ist eine Diskussion zu Hilfe! Frau ersticht Mann, Strafbarkeit der Frau innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Hilfe! Frau ersticht Mann, Strafbarkeit der Frau Wie hat sie sich nach dem stgb strafbar gemacht? Kann mir jemand helfen, ich bin mir total unsicher, muss hier nicht auch de garantenstellung beachtet werden? Muss ich zunächst schwere körperverletzung prüfen???? |
| |||
| AW: Hilfe! Frau ersticht Mann, Strafbarkeit der Frau Danke erstmal für die schnell Antwort. Mein Problem ist aber, dass ich mir total unsicher bin ob ich bei dem Stich bloß eine Körperverletzung oder eine schwere Körperverletzung oder körperverletzung mit Todesfolge prüfen soll. liegt ein Versuch vor? Kann dolus eventualis vorkommen, da ihr bewusst gewesen sein muss, dass eine solche wunde auch tödlich sein kann? Liegt Notwehr überhaupt vor, da sie ja eigentlich hätte fliehen können und sie ja acuh wusste dass er gewalttätig ist und sie zusammenschlagen will? |
| |||
| AW: Hilfe! Frau ersticht Mann, Strafbarkeit der Frau Sorry, wenn ich hier komplett falsch liege... Aber das wäre doch eine Tat im Affekt, müsste die nach "Schema F" bewertet werden? Ich mein die Frau hochgradig verängstigt ist (weil kennt den Mann ja lange und gut genug), ob dann noch eine rationale Bewertung der Situation von der Frau erwartet werden kann wage ich zu bezweifeln... Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
| |||
| AW: Hilfe! Frau ersticht Mann, Strafbarkeit der Frau
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
| |||
| AW: Hilfe! Frau ersticht Mann, Strafbarkeit der Frau Zitat:
![]() Die Frage: Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Hilfe! Frau ersticht Mann, Strafbarkeit der Frau ok, also prüfe ich wie folgt: 1. Der Stich Totschlag, rechtfertigung notwehr, straflosigkeit 2. Verblutenlassen Unterlassene Hilfeleistung oder Totschlag durch Unterlassen? also soll ich die KVen ganz weglassen? |
| |||
| AW: Hilfe! Frau ersticht Mann, Strafbarkeit der Frau was steht denn zum Vorsatz im Sachverhalt? Zitat:
Trotzdem geht der Vorsatz aus dem Sachverhalt nicht so recht hervor. Eventualvorsatz ist es erst dann, wenn sie wie hier nicht nur die Möglichkeit des Todes erkennt, sondern diesen auch in Kauf nimmt. Nach anderer Ansicht reicht schon das Erkennen der Möglichkeit aus, wenn der Täter dennoch handelt (ist allerdings ne Mindermeinung, da keine Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit möglich). Je nachdem muss man eben gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag (wenn man Eventualvorsatz annimmt) anprüfen, dann aber wohl die Rechtswidrigkeit verneinen da Notwehr. Das sie hätte weglaufen können spielt hier meiner Meinung nach keine Rolle ("das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"). Man muss aber wohl kurz auf die Gebotenheit eingehen, da es in familiären Beziehnungen grds. geboten ist, erst Schutzwehr (weglaufen etc) und erst als ultima ratio Trutzwehr zu üben. Allerdings müssen nach h.M. keine Misshandlungen intensiver Art geduldet werden. Danach würde ich dann Totschlag durch Unterlassen anprüfen, da ja zu diesem Zeitpunkt keine Notwehrlage besteht. Bin mir aber nicht sicher, ob hier ne Garantenpflicht besteht. Zumindest nach Ansicht des BGH besteht unter Ehegatten keine Garantenpflicht mehr, wenn sie in Trennung leben und von einer Ehegemeinschaft nicht mehr gesprochen werden kann. Evtl. lässt sich hier argumentieren, dass die Ehe wohl trotz Zusammenlebens völlig zerrüttet ist und der Mann aufgrund seiner Gewalttätigkeit keine Hilfe von seiner Frau erwarten konnte. Außerdem begründet eine vorsätzliche Tat auch keine Garantenstellung aus pflichtwidrigem Vorverhalten, wenn ich mich recht entsinne (wobei hier aufgrund der Ehe wie gesagt trotzdem eine Garantenpflicht bestehen könnte). Bin mir aber wie gesagt nicht sicher, kann man wohl in die eine oder andere Richtung argumentieren. |
| |||
| AW: Hilfe! Frau ersticht Mann, Strafbarkeit der Frau vielen vielen dank, das hat mir alles schon sehr weitergeholfen. könnte die gliederung also wie folgts aussehen: I. Totschlag Eventualvorsatz Rechtswidrigkeit (-) Notwehr (+) (P): Gebotenheit II. Totschlag durch Unterlassen Auch Eventualvorsatz? Rechtswidrigkeit (+) Schuld (+) Ist die Reihenfolge so richtig, gibt es ansonsten nichts zu ihrer strafbarkeit zu prüfen? Ach so zum Sachverhalt ergänzend, die beiden betreiben die Scheidung und leben getrennt und treffen sich zu einem GEspräch über Unterhalt etc., da passiert das dann mit dem stich etc. Eine Frage noch zu der Art der Gleiderung, kann mir da jemand sagen wie die auszusehen hat,? |
| |||
| AW: Hilfe! Frau ersticht Mann, Strafbarkeit der Frau Wie prüft man denn eine ingerenzgarantenstellung, unter welchem merkmal?Habe das noch nie gemacht... |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| geschiedene Frau will Haus vom Mann | Erbrecht | 23.09.2009 11:01 |
| Grunderwerbssteuer? von Frau zu Mann? | Steuerrecht | 02.06.2009 23:17 |
| frau wirft man aus wohnung...was ist mit eigentum von mann? | Mietrecht | 11.09.2008 10:26 |
| frau wirft man aus wohnung...was ist mit eigentum von mann? | Bürgerliches Recht allgemein | 07.09.2008 11:13 |
| Von Frau angegriffen u.von mann verprügelt | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 20.03.2008 05:53 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios