Dies ist eine Diskussion zu Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung Bin neu hier und hätte ma ne Frage wegen einer Sachbeschädigung! Eine Person tritt im Betrunkenen zustand (über 2 Promille) mutwillig eine Scheibe ein! Polizei war vorort hat aussagen aufgenommen! Der Täter ist am nächsten tag zur Polizei gegangen und hat die tat zugegeben sich entschuldigt und beim Geschädigten gemeldet, dass er für den schaden aufkommen wird!! Der Geschädigte hat keine Anzeige gestellt Der Täter ist nicht vorbestraft Welche rechtlichen Konsequenzen könnten den Täter zur last fallen? |
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| AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung Die Staatsanwaltschaft kann das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen. Letztlich wird wohl nicht viel passieren, denke ich mal.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung Danke für die schnelle antwort wäre es besonderes öffentliches interesse wenn dies in einem Jugendzentrum oder der gleichen passiert wäre Und was würde passieren wenn die Staatsanwaltschaft trozdessen die Strafverfolgung bejaht hätte der Täter mit einer Vorstrafe zu rechnen |
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| AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung Nochmals Frage!! unter welchen umständen kann dieses besondere öffentliche Interesse zusande kommen?? |
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| AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung - wenn die Tat nicht nur familiäre oder sonstige enge Beziehungen betrifft - der Rechtsfrieden auch über den Kreis des Tatverletzten hinaus gestört ist (bspw. Straftaten, die Gemeinwohlbelange berühen, einen großen Personenkreis betreffen oÄ) - der Täter vorbestraft ist (vielleicht inoffiziell: ) - wenn der Täter nicht geständig ist (wer in Fällen leugnet, in denen besonderes öfftl. Interesse eigentlich nicht gegeben ist, riskert, dass es letztlich doch bejaht wird) Das dürften die Aspekte sein, die punkto besonderem öffentl. Interesse eine Rolle spielen. |
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| AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung Vielen Dank für die schnelle Antwort Und wie sähe es dann in diesem Fall aus???? |
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| AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung Das sollte eingestellt werden, also kein besonderes öffentliches Interesse. Ich - Teil dieser "Öffentlichkeit" - hab jedenfalls keines daran, dich bestraft zu sehen Wird der Staatsanwalt ähnlich sehen. |
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| AW: Hilfe! Folgen einer Sachbeschädigung In diesem Fall wird es kaum zu einer Anzeige kommen. Dies würde bei 2 Dingen passieren: 1. Der Geschädigte macht eine Anzeige oder eben 2. Das öffentliche Interesse wird bejaht. Aufgrund der Tatsache, dass die Tat am nächsten Tag direkt bei der Polizei gestanden wurde, sich entschuldigt wurde und Kontakt zum Geschädigten aufgenommen wurde, um den Schaden zu bezahlen ist es mehr als unwahrscheinlich, dass da mehr zu befürchten ist als den Schaden zu bezahlen. Das öffentliche Interesse wird bei einem betrunkenen der das erste Mal auffällt in dem er eine Scheibe eintritt wohl kaum bejaht werden. |
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