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Hilfe - Anzeige wegen Weckanrufen

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe - Anzeige wegen Weckanrufen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.12.2003, 20:00
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Hilfe - Anzeige wegen Weckanrufen

Hallo,
da mich mein damaliger Freund ziemlich übel Knall auf Fall verlassen hatte, ohne Erklärung etc. ist und zu seiner geschiedenen Ex-Frau zurück ist, hatte ich sie ein Wochenende mit nächtlichen Weckanrufen gestört. War nicht ganz bei Sinnen, hatte tagelang nicht geschlafen, nichts gegessen oder getrunken und nur geweint, mir ging es wirklich dreckig.
Jetzt habe ich eine Vorladung von der Polizei erhalten, wegen Nötigung und Körperverletzung ...
Kenne diese Frau weder persönlich noch ihre Anschrift, die Telefonnummer steht im Telefonbuch und auf einer Homepage im Internet.

Was erwartet mich da, wie soll ich mich verhalten wann sollte ich einen RA einschalten?

Danke Euch im vorab, mendo
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  #2 (permalink)  
Alt 19.12.2003, 20:45
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Hallo !

Was ich dir jetzt sagen kann: Du musst nicht zur Polizei ,wenn du geladen wirst! Deine Pflicht zu kommen ist nur wenn dir die StA oder der Richter bzw. das Gericht eine Ladung schickt !! Wenn du doch hingehen willst, dann mit dem Anwalt ! Das ist besser für dich (für deine Aussage bzw. fürs spätere Verfahren), da er dich aufklärt und notfalls einschreiten kann !


Mfg

Jens
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  #3 (permalink)  
Alt 19.12.2003, 20:49
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Re: Hilfe - Anzeige wegen Weckanrufen

Hallo,

Zitat:
Original geschrieben von mendo
Wann sollte ich einen RA einschalten?
Sofort! Geh nicht ohne Anwalt zur Polizei. Wenn Du bis dahin keinen hast, dann geh' halt nicht hin. Dass man dann verhaftet würde, ist Quatsch: Es wird nur in die Akten eingetragen, dass der/die Beschuldigte keine Angaben machen möchte.

Weitere Tipps wird Dir der Anwalt geben.

Ansonsten keine überstürzte Angst: Die Sache ist offenbar noch nicht bei der Staatsanwaltschaft gelandet, welche erst entscheidet, ob sie vor Gericht kommt oder nicht. Es könnte durchaus sein, dass die StA das Verfahren einstellt, weil sie keine Straftat Deinerseits oder kein öffentliches Interesse an der Verfolgung entdecken kann.

Ciao
Domingo
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  #4 (permalink)  
Alt 19.12.2003, 20:51
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Noch etwas Generelles: Du musst nie Angaben machen. Vor StA und Geicht musst Du erscheinen, nicht aber aussagen.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.12.2003, 20:56
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@ Domingo

Ich habe ein klein wenig früher auf "abschicken" geklickt

Mfg

Jens
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  #6 (permalink)  
Alt 19.12.2003, 21:06
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meint ihr wirklich

Hallo Staatsanwalt und Domingo,

Danke, tut gut daß mir jemand hilft.

Soll ich da wirklich besser nicht hingehen?
Offensichtlich schon ermittelt.

Der Ex-Freund hatte mir eine Warnung mir geschrieben, daß seine geschiedene Frau seit 2 Jahren telefonisch belästigt wird, das will man offensichtlich mir anlasten.Ich kenne den Typ aber erst sein einem halben Jahr und hatten nur eine Nacht über ******* die Weckanrufe gemacht.

Habe ein paar emails zum Beweis.
Wie finde ich den richtigen RA, bin ja total unbedarft, nie was mit der Polizei zu tun gehabt...
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  #7 (permalink)  
Alt 19.12.2003, 21:07
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Hi Jens,

Dieser Tipp ist für mich mittlerweile ein bloßer Reflex, der direkt vom Knochenmarkt ausgelöst wird.

Der zweite Standadtipp ist: Cool bleiben, immer. Aber das wird auch der Anwalt empfehlen.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.12.2003, 21:12
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Ohne Anwalt würde ich nicht hingehen, wenn du sehen willst was dort abgeht, geh hin aber sag nix

Was soll ich dir jetzt für einen Anwalt empfehlen ?? Ich denke fob würde dir www.ra-live.de raten! Schreib doch mal an ihn eine PN, der hat gute Érfahrungen damit gemacht !

Mfg

Jens
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  #9 (permalink)  
Alt 19.12.2003, 21:15
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Re: meint ihr wirklich

Zitat:
Original geschrieben von mendo
Soll ich da wirklich besser nicht hingehen?
WENN DU KEINEN ANWALT HAST, schon, sonst kannst Du Dich selbst belasten, da Du, wie Du selbst zugibst, keine Erfahrung mit Polizei & Co. hast.

Zitat:
Wie finde ich den richtigen RA, bin ja total unbedarft, nie was mit der Polizei zu tun gehabt...
Telefonbuch?
Such Dir eine Kanzlei, wo es entweder einen Fachanwalt für Strafrecht gibt oder ausdrücklich "Strafverteidugung" steht.

Oder kennt jemand einen besseren Weg?

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
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  #10 (permalink)  
Alt 19.12.2003, 21:17
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Andere Möglichkeit: zum Amtsgericht gehen und eine kostenlose Erstberatung beantragen. der Berater darf Dich nicht verteidigen, er kann Dir aber vielleicht einen guten RA empfehlen.
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