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Hilfe, Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe, Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 28.03.2006, 16:48
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Exclamation Hilfe, Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

Hallo an alle. Brauche hilfe in einem Rechtsfall.

Person X ( 19 Jahre) und Person Y ( Geschädigter) geraten auf einer Party aneinander. Beide hatten etwas getrunken und es kam zu einem Streit zwischen den beiden. Person Y fängt damit an, Person X zu schubsen, worauf Person X Person Y zurückschubst und ihn auffordert ihn in Ruhe zu lassen. Person Y geht auf diese Aufforderung nicht ein und greift Person X an, indem er Person X in ein kleines Handgemenge verwickelt ( Person Y will Person X in den "Schwitzkasten" nehmen, toucht ihm im Gesicht rum und fügt ihm einen ca. 5 cm langen Kratzer am Hals zu). Person X war alleine, Person Y stand mit 3-4 Freunden in der Gruppe rum, die auch alle ziemlich aggressiv in Richtung Person X blicken. Person X fühlt sich bedroht, bekommt Angst und schlägt im Affekt mit der rechten Hand, in der sich eine Flasche befand einmal auf Person Y. Die Flasche war durch die Hand umklammert und der Treffer entstand durch die Knöchel, die die Flasche umschlossen, nciht direkt durch die Flasche. Person X trifft also Person Y im Gesicht, worauf dieser zu Boden geht und liegen bleibt. Die vielen Leute, die aussen rum standen, gehen zu Person Y um zu schauen, wie es ihm geht, zwei andere kümmern sich um Person X, indem sie ihm auffordern mitzugehen um ihn an die Polzei auszuliefern. Person X wartet auf die Polizei mit einer Person, die auf ihn aufpasst, die Polizei trifft ein und nimmt die Personalien von Person X auf. Nach der Überprüfung der Personalien von Person X wird dieser nach draussen geführt und es wird ein Platzverweis ausgesprochen mit der Begründung, dass es zu gefährlich wäre Person X wieder Einlass zu gewähren, da dieser durch die anwesenden Freunde von Person Y gefährdet wäre, von diesen geschlagen zu werden. Kein Alkoholtest, kein Verhöhr, keine Leibesvisite, etc. Person Y wurde nach draussen geholt, um Person X zu identifizieren, in Begleitung seiner Freunde, die laut auf Person X einschriehen und ihm drohten, falls sie ihn sehen würden, würden sie X zur Rechenschaft ziehen. Die Polizei beruhigte die aufgebrachten Freunde und schickte sie wieder nach drinnen. Person Y erlitt einen Nasenbeinbruch. Eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung für Person X folgte.

Nun meine Frage: Handelt es sich bei dieser Situation um Notwehr ? Person X sieht ein, dass die Reaktion übertrieben war, hat jedoch Person Y aufgefordert ihn zufrieden zu lassen, dann, als dieser ihn provozierte im Affekt reagiert. Meint ihr, es wäre eine außergerichtliche Einigung zwischen X und Y möglich, falls sich diese aussprechen würden ? Falls nicht, wäre eine Gegenanzeige ratsam ? Mit was müsste Person X nach dem Jugendstrafrecht rechnen ? Person X war alleine und besitzt keine Zeugen. Person Y besitzt befreundete Zeugen welche natürlich nur den Schlag gesehen haben.
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Alt 28.03.2006, 18:07
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AW: Hilfe, Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

Nun, es wird auch für Y brenzlig werden, wenn der Fall vor Gericht kommt. Kommt das Gericht nämlich zu der Überzeugung, dass es sich so zugetragen hat, wie Du referierst, dann ist Person X straflos, Y hingegen kommt im besten Fall ohne Anspruch auf Entschädigung weg - im schlimmsten mit einer Verurteilung wegen versuchter Körperverletzung.

Ich denke, X wird bei der Polizei die Wahrheit zu erzählen haben. Dass Ys Freunde zu 4 sind, ist praktisch: Sie können sich ja prima untereinander in Widersprüche verwickeln

Hat von den Freunden von Y keiner versucht einzugreifen oder X sonst tätlich angegriffen?

Tschüss/Domingo
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Alt 28.03.2006, 18:28
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AW: Hilfe, Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

Nein, die Freunde von Y haben X nur verbal bedroht. Das kann auch von der Polizei bestätigt werden, da diese versucht haben Ys Freunde zu beruhigen und sie wieder ins Gebäude geschickt haben.
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Alt 28.03.2006, 19:05
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AW: Hilfe, Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

OK, das ändert aber nicht an der Notwehrsituation (es ging mir vielmehr darum, ob Y nicht eine gefährliche KV begangen haben könnte).
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Alt 30.03.2006, 17:11
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AW: Hilfe, Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

Ich weiß leider nicht ob das Zufügen eines Kratzers am Hals eine gefährliche KV ist. Von den Freunden von Y hat keiner X tätlich angegriffen, lediglich verbal bedroht.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.03.2006, 19:08
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AW: Hilfe, Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

Nein, an sich nicht. Aber auch eine einfache KV berechtigt den Angegriffenen zur Botwehr, und darauf kommt es Dir hier an, oder?
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Alt 30.03.2006, 21:13
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AW: Hilfe, Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

Ja, darauf kommt es mir an, vielen Dank für deine Hilfe Domingo!
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