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Hilfe! Anzeige wegen Betrug bei Ibei wegen zu spät verschickter Ware!!!

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe! Anzeige wegen Betrug bei Ibei wegen zu spät verschickter Ware!!! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.05.2006, 11:21
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Exclamation Hilfe! Anzeige wegen Betrug bei Ibei wegen zu spät verschickter Ware!!!

Hallo!

Herr X bietet mehrere Artikel bei einem Internet-Auktionshaus an. Alle finden einen Käufer. Bereits während der Auktion erleidet der Verkäufer jedoch z.B. einen Autounfall und liegt für vier Wochen im Krankenhaus oder musste dringend ins Ausland oder ähnliches... Während dieser Zeit hat er keine Möglichkeit, die Artikel zu versenden oder Kontakt zu den Käufern aufzunehmen. Als er nach Hause kommt, liegen dann bereits mehrere Briefe von diversen Anwälten im Briefkasten und eine Strafanzeige wegen Betruges.

Wie lange hat man denn eigentlich Zeit, die Artikel zu versenden und ab wann liegt hier irgendeine Betrugsabsicht vor oder ähnliches? Was kann man gegen die Anzeige unternehmen (angenommen, die Ware wurde dann sofort belegbar versand)? Muss der Verkäufer dann die Anwaltskosten tragen oder der Käufer doch selber??
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  #2 (permalink)  
Alt 11.05.2006, 17:17
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AW: Hilfe! Anzeige wegen Betrug bei Ibei wegen zu spät verschickter Ware!!!

Zitat:
Zitat von ivan1862
Hallo!

Herr X bietet mehrere Artikel bei einem Internet-Auktionshaus an. Alle finden einen Käufer. Bereits während der Auktion erleidet der Verkäufer jedoch z.B. einen Autounfall und liegt für vier Wochen im Krankenhaus oder musste dringend ins Ausland oder ähnliches... Während dieser Zeit hat er keine Möglichkeit, die Artikel zu versenden oder Kontakt zu den Käufern aufzunehmen. Als er nach Hause kommt, liegen dann bereits mehrere Briefe von diversen Anwälten im Briefkasten und eine Strafanzeige wegen Betruges.

Wie lange hat man denn eigentlich Zeit, die Artikel zu versenden und ab wann liegt hier irgendeine Betrugsabsicht vor oder ähnliches? Was kann man gegen die Anzeige unternehmen (angenommen, die Ware wurde dann sofort belegbar versand)? Muss der Verkäufer dann die Anwaltskosten tragen oder der Käufer doch selber??
Betrug liegt nicht vor, wenn die Einlassung stimmt. Ersatzpflicht für die RA-Kosten unter dem Gesichtspunkt des Verzugs. Wer im Krankenhaus liegt, hat dafür zu sorgen, daß Postsendungen ihn erreichen, es sei denn, er liegt im Koma.
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