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Herabwürdigung, Verbreitung unwahrer Behauptungen

Dies ist eine Diskussion zu Herabwürdigung, Verbreitung unwahrer Behauptungen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  • 1 Post By TomRohwer

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 00:19
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Herabwürdigung, Verbreitung unwahrer Behauptungen

Hi an alle,

also mal angenommen A hat die Krankheit Multiple Sklerose (nachweislich), B jedoch behauptet A habe gar keine Multiple Sklerose sondern bilde sich das nur ein. Dies verbreitet B überall.
Dann hat A mit Sicherheit einen Unterlassungsanspruch gegen B wenn A nicht sogar B wegen Verleumndung o.ä. anzeigen kann.

ABER:

was wäre wenn ein Grüppchen, z.B. eine Gruppe von Ärzten, verbreitet, Multiple Sklerose sei Einbildung, Verhaltensstörung oder eine andere psychische Erkrankung, obwohl Multiple Sklerose eine neuroimmunologische Erkrankung ist. Und er Patient unterscheide sich nicht von Gesunden.

Muss sich A das bieten lassen? Hat A dann einen Unterlassungsanspruch gegen über dem Ärztegrüpchen oder ist dieses Verhalten nicht sogar strafbar, da ja A in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt7verleumdet wird? Art. 1 GG? Kann A Anzeige erstatten?

danke für eure comments!

Q10
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Alt 31.10.2011, 12:56
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AW: Herabwürdigung, Verbreitung unwahrer Behauptungen

Hier kommt es auch entscheidend auf die Zielsetzung von B bzw. dem Ärztegrüppchen an.
Wieso behauptet B, A habe gar keine MS?
Wieso behaupten die Ärzte, MS sei nur Einbildung?

Übrigens bin ich medizinisch so wenig bewandert, dass ich mir von der Aussage des Ärztegrüppchens überhaupt keine Meinung machen kann.
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Alt 31.10.2011, 13:18
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AW: Herabwürdigung, Verbreitung unwahrer Behauptungen

MS ist symbolisch zu verstehen. Das "Ärztegrüppchen" versucht die Krankenkassen und Berufsunfähigkeitsversichererkosten zu senken (wird von denen vermutlich gesponsort) und eine teure Erkrankung aus dem System herauszuhalten.

Außerdem Ärzte-Starrstinn und Rechthaberrei.
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Alt 31.10.2011, 23:17
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AW: Herabwürdigung, Verbreitung unwahrer Behauptungen

Mit "symbloisch zu sehen" ist das immer so eine Sache im Strafrecht. Damit kommt man nicht weit. Es muß schon die konkrete Krankheit und Behauptung genannt werden um den Sachverhalt vernünftig beurteilen zu können.

Zitat:
was wäre wenn ein Grüppchen, z.B. eine Gruppe von Ärzten, verbreitet, Krankheit X sei Einbildung, Verhaltensstörung oder eine andere psychische Erkrankung, obwohl Krankheit X eine neuroimmunologische Erkrankung ist.
Behaupten die Ärzte das denn grundsätzlich bezogen auf die Krankheit X, oder nur konkret bezogen auf den Patienten A?
__________________
cheers, JHS
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Alt 31.10.2011, 23:53
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AW: Herabwürdigung, Verbreitung unwahrer Behauptungen

mal angenommen.....

sie behaupten es generell. Dadurch wird der Ruf eines jeden gschädigt, der diese Erkrankung hat, was zur Folge hat, dass Behandlungen verweigert werden etc. Die Erkrankung ist seit 1969 von der WHO als neurologisch klassifiziert und laut SGB V ist diese Diagnoseklassifikation in Deutschland vorgeschrieben. menschen sterben daran.

Aber das interessiert die nicht, die eigene Interessen vertreten.
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Alt 01.11.2011, 00:32
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AW: Herabwürdigung, Verbreitung unwahrer Behauptungen

Zitat:
sie behaupten es generell.
Dann ist es kein strafbares Ehrverletzungsdelikt [§§ 185-187 StGB], da es sich -wenn überhaupt- um eine "straflose Kollektivbeleidigung" handeln würde, vgl. z.B. die ebenfalls straflosen Aussprüche: "Soldaten sind Mörder" oder "All Cops are Bastards" (dazu siehe auch vertiefend: AG Tiergarten 238 Cs 877/99)
__________________
cheers, JHS
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Alt 01.11.2011, 00:50
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AW: Herabwürdigung, Verbreitung unwahrer Behauptungen

O.K. danke. und wie sieht es mit Unterlassung aus?

und wie mit Anstiftung zur Unterlassenen Hilfe etc. ?
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Alt 01.11.2011, 01:36
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AW: Herabwürdigung, Verbreitung unwahrer Behauptungen

Zitat:
Zitat von Q10 Beitrag anzeigen
was wäre wenn ein Grüppchen, z.B. eine Gruppe von Ärzten, verbreitet, Multiple Sklerose sei Einbildung, Verhaltensstörung oder eine andere psychische Erkrankung, obwohl Multiple Sklerose eine neuroimmunologische Erkrankung ist. Und er Patient unterscheide sich nicht von Gesunden.
Das fällt unter die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.

A hat keinen Anspruch darauf, daß andere Menschen die Welt genauso sehen wie er.
Domingo likes this.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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