
01.02.2012, 13:42
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Feb 2011
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| Heimtücke-versuchter Mord Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich prüfe gerade einen versuchten Mord mit Bezug auf Heimtücke. Ich prüfe ganz normal den Tatentschluss auf Arg und Wehrlosigkeit, jedoch weiß ich dann nicht weiter wie ich vorgehen soll. Ist es selbstverständlich die feindliche Willensrichtung einfach hinzuschreiben oder muss ein Streit mit dem von der Literatur geforderten Vertrauensbruch geführt werden? Also der feindlichen Willensrichtung gegenübergestellt. Oder behandele ich die feindl.Willensrichtung ganz normal und mache nur intern einen Streit bei dem Vertrauensbruch, ob dieser zusätzlich nötig ist oder nicht? |