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Haussuchung

Dies ist eine Diskussion zu Haussuchung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 09:31
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Post Haussuchung

Ich möchte gerne wissen, unter welchen Voraussetzungen die Kripo eine Haussuchung machen darf, bzw. Beweise beschlagnahmen.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 12:48
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AW: Haussuchung

Mein Tatort-Wissen kennt die richterliche Anordnung und "Gefahr im Verzug" als Gründe. Einschränkungen bzgl. Beschlagnahme sind dabei nicht zutage getreten.

Du kennst vielleicht auch Suchmaschinen oder Wikipedia(?) Letztere hat unter "Durchsuchung" ein ausführliches Kapitel - schau doch mal rein!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 12:52
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AW: Haussuchung

Unter den Voraussetzungen der §§94ff, 102ff StPO. Also u.a. Tatverdacht, Anordnung durch Ermittlungsrichter/ StA und Verhälnismäßigkeit...
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 13:32
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AW: Haussuchung

Ich sag dir was, die Anforderungen an den Verdacht, der es rechtfertigt, das Haus zu durchsuchen, sind sehr niedrig. Wenn ich dich anschwärze, wird uU noch morgen dein Haus durchsucht.

Geändert von FranzHubert08 (06.11.2011 um 17:45 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 15:49
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AW: Haussuchung

Hallo,

danke für eure super tollen Auskünfte.
Jetzt weiß ich echt mehr.

@ FranzHubert08

Die Sache betrifft ja nicht mich selber.....
Aber man kann ja nie wissen.
Ich erlebe ab und an bei Bekannten wie schnell man in die Mühlen der Justiz kommen kann.
Da reicht oft schon eine Scheidung.
Dann ist es besse, man ist vorbereitet.

Nochmal Besten Dank an alle !
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  #6 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 16:47
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AW: Haussuchung

Zitat:
Zitat von Rechtssuche Beitrag anzeigen
danke für eure super tollen Auskünfte.
Jetzt weiß ich echt mehr.
Du klingst unzufrieden...

Die Frage war aber schon ein kleines bischen arg unspezifisch, fast wie "Wie werde ich Formel I Weltmeister?" Daraufhin hast Du unspezifische Antworten bekommen.

Hier ist kein Dienstleistungszentrum für jegliche juristische Fragen, sondern ein Diskussionsforum interessierter Menschen. Da schadet es nicht, sich vor einer Fragestellung auch mal selbst zu informieren (siehe Wikipedia) und dann vielleicht speziellere Fragen zu stellen.

Nichts für ungut!
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Alt 05.11.2011, 17:06
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AW: Haussuchung

http://video.google.com/videoplay?do...78419504779593
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #8 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 19:08
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AW: Haussuchung

Zitat:
Zitat von Rechtssuche Beitrag anzeigen
Hallo,

danke für eure super tollen Auskünfte.
Jetzt weiß ich echt mehr.

@ FranzHubert08

Die Sache betrifft ja nicht mich selber.....
Aber man kann ja nie wissen.
Ich erlebe ab und an bei Bekannten wie schnell man in die Mühlen der Justiz kommen kann.
Da reicht oft schon eine Scheidung.
Dann ist es besse, man ist vorbereitet.

Nochmal Besten Dank an alle !
Hm, fand die Antworten gar net so verkehrt. Brati hatte Recht. Und ich fügte hinzu, dass der Verdachtsgrad für eine Durchsuchung nicht allzu hoch sein muss, keineswegs ein dringender Tatverdacht ist verlangt wie etwa für eine vorläufige Festnahme bzw. Inuhaftierung.

Hab auch schon im Bekanntenkreis erlebt, wie schnell man vermühlt werden kann in D.

Sofern eine Straftat möglich erscheint und es möglich erscheint, dass die Durchsuchung Beweise erbringt, und sofern dieses Möglicherscheinen irgendwie, wie auch immer, fundiert ist (also nicht bloß vage Vermutung), dann gehts ab. Offen gesagt wundert mich, dass das BVerfG dagegen nicht vorgeht. Sowie jemand seine Meinung herausfurzt in D, ist das VerfG zur Stelle, aber wenn eine Wohnung, der Intimraum einer Person durchsucht werden soll, dann ist die Anforderung, wie du selbst bemerkt hast, nicht allzu hoch...
Wenn du genauere Antworten willst, musst du genauer werden.
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Alt 05.11.2011, 19:48
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AW: Haussuchung

Zitat:
Zitat von Rechtssuche Beitrag anzeigen
Ich möchte gerne wissen, unter welchen Voraussetzungen die Kripo eine Haussuchung machen darf, bzw. Beweise beschlagnahmen.
Wenn ein hinreichender Verdacht besteht, daß a) eine Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) begangen wurde, und b) daß zu erwarten ist, daß durch die Durchsuchung Beweismittel in dem darob eingeleiteten Ermittlungsverfahren gefunden werden.

Da es sich um einen massiven Grundrechtseingriff handelt, ist dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten, außerdem ggf. Beschlagnahmeverbote; in bestimmten Fällen ist außerdem auch bei Gefahr in Verzug eine Durchsuchung nur auf richterliche Anordnung zulässig (Redaktionsräume von Medien z.B.).
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #10 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 20:11
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AW: Haussuchung

Dass bei Gefahr im Verzug trotzdem eine richterliche Anordnung erforderlich wäre, wäre mir neu: Gefahr im Verzug und richterliche Anordnung schließen sich dem Sinn nach aus. Gefahr im Verzug ist immer dann anzunehmen, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde.
Du hast bestimmt sagen wollen, dass grds (sofern mgl, ohne Durchsuchungserfolg zu gefährden) versucht werden muss, einen Richter zu erreichen. Wird der nicht erreicht und liegt GiV vor, dann kann StA oder Polizei Durchsuchung anordnen. Dass das bei Redaktionsräumen anders sein sollte, könnte nur eine bundesverfassungsgerichtliche Idee sein (also dort generell nur durch Richter anzuordnen, auch wenn Gefahr im Verzug, dh auch wenn Durchsuchungserfolg gefährdet?), wäre mir neu. Hast du dafür einen Beleg?
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