Dies ist eine Diskussion zu Hausfriedensbruch innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Hausfriedensbruch Gruppe A wollte im Dezember 2011 in eine Disko gehen. Man gewährte der Gruppe den Eintritt nicht. Als begründung wurden Persönliche Gründe genannt und das die Gruppe nicht auf der Gästeliste stehen würde. Eine Person der Gruppe fragte darauf hin wo die Gästeliste den stehen würde, auf der Glatze des Türstehers? Darauf hin sprang ein anderer Türsteher aus dem hintergrund nach vorne und boxte einem der Gruppenmitglieder mit einem "Quarz Sand Handschuh" ins geschicht. Die Gruppe floh darauf hin zum Auto doch wurde von 2 von 3 Türsteher verfolgt und Angegriffen. Selbst als die Gruppe schon im Auto saß scheute man nicht davor gegen das Auto zu treten und die Türen aufzureißen und reinzuschlagen. Die Gruppe floh von dem Gelände und rief in sicherer Entfernung die Polizei. Diese kam, war allerdings zuerst sehr stark davon überzeugt das die Gruppe A schuld dran ist und Sie es sich nicht vorstellen könnte das doe Türsteher soetwas machen würde. Erst als sich die Polizei die Überwachungsvideos der Disko ansahen sagten Sie zu der Gruppe das die Gruppe vollkommen im Recht sind. Es wurde gegen die Türsteher Anzeige wegen Körperverletztung und Sachbeschädigung erstattet. Jetzt zu der eigentlichen Frage. Ein Mitglied erhielt eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" Was könnten die Folgen sein? Die Person war zum Tatzeitpunkt dabei, aber hat weder irgendwelche Ausdrücke gesagt noch sonst etwas vergleichbares. Danke schonmal im voraus |
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| AW: Hausfriedensbruch Hast du nicht geschrieben, dass der Gruppe der Einlass verwehrt wurde? Inwiefern soll dann da Hausfriedensbruch vorliegen? |
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| AW: Hausfriedensbruch Ich frage mich das selbe. Die Gruppe hat zu keinem Zeitpunkt die Disko betreten. Allerdings gibt es vor der Disko einen kleinen eingezäunten Bereich in dem die ganze Sache passierte. |
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