Dies ist eine Diskussion zu Hausdurchsuchung nach Onlineauktion innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Hausdurchsuchung nach Onlineauktion X kaufte eine Festplatte bei einem Onlinehändler. Aufgrund Missfallens verkaufte X die Festplatte bei einem Auktionshaus, ersteigerte aber mit dem Acc eines Bekannten Y, da der Endpreis zu gering war. 1 Woche später steht die Kripo wegen Verdacht auf Einbruch oder Hehlerei mit einem Dursuchungsbefehl bei X und Y vor der Haustür. Die Beamten durchsuchen die Wohnungen und stellen bei X die Festplatte sicher samt Rechnung und Verpackung Anschließend erfolgt eine Protokollaufnahme auf dem Revier, die Festplatte wird einbehalten und die Daten sollen verglichen mit den Daten des Geschädigten, dieser Vorgang kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen. 1.Auf dem Dursuchungsbefehl ist die Rede von einer 250GB Platte, beschlagnahmt wurde eine 512GB 2. Ist die Dursuchung verhältnismäßig, vor allem beim Bekannten, der ja eigentlich nur vermuteter Käufer ist und mit der eigentlichen Tat überhaupt nicht in Zusammenhang gebracht werden kann? Die Dursuchung bei X nur aufgrund eines wagen Verdachts besteht? Eine baugleiche Festplatte wurde einen Tag vor Beginn der Auktion in der gleichen Stadt gestohlen. 3. Wie gehen X und Y vor? Letzten Endes wird die Festplatte irgendwann ausgehändigt, da Sie durch die Überprüfung klar falsifiziert wird, allerdings entsteht ein Wertverlust + eine fadenscheinige Hausdurchsuchung. |
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