Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Fortgeschrittene innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Hausarbeit Fortgeschrittene ich hab da mal eine Frage. in einer mir gestellten hausarbeit hänge ich an einem problem. H sieht, das X in der Dunkelheit etwas sucht. er gibt X sein Handy, damit dieser den Boden besser absuchen kann. Nach erfolgloser Suche bittet H den X ihm sein Handy wieder zu geben. X steckt das Handy jedoch ein um es zu behalten wie schon von anfang an geplant. H fordert ihn nochmals auf das Handy zurück zu geben. Nun schlägt X dem H ins Gesicht und droht ihm ihn abzustechen, wenn er nicht das **** halte. Tatsächlich trägt X kein Messer bei sich. Ich hab nen Raub nach § 249 StGB geprüft, da ich die Wegnahme erst nach dem Schlag und der Drohung als gegeben ansehe und nicht vorher. Nun zweifle ich jedoch daran und ziehe eine prüfung des räuberischen Diebstahls in betracht. Danke schon einmal für eure hilfe. |
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| AW: Hausarbeit Fortgeschrittene Immer alle in Betracht kommenden Delikte prüfen - vorallem, wenn man sich nicht sicher ist.. In Vorfeld dann so aussieben, was für die HA wichtig sein könnte.. |
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| AW: Hausarbeit Fortgeschrittene Wo liegt denn die Wegnahme? Wie wird diese definiert? |
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| AW: Hausarbeit Fortgeschrittene Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Ich sehe das so, dass durch das Einstecken des Handys (da es ja nicht so groß ist) eine Gewahrsamsphäre gebildet wird. Also meine ich das der Diebstahl schon abgeschlossen ist und eine Beutesicherung des X vorliegt.Somit dann ein räuberischer Diebstahl. |
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