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Hauptverhandlung in Deutschland - Angeklagter lebt seit mehr als einem Jahr im Auslan

Dies ist eine Diskussion zu Hauptverhandlung in Deutschland - Angeklagter lebt seit mehr als einem Jahr im Auslan innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 28.08.2009, 22:00
Boardneuling
 
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Hauptverhandlung in Deutschland - Angeklagter lebt seit mehr als einem Jahr im Auslan

Hauptverhandlung in Deutschland Angeklagter lebt im Ausland.

Hallo, ich habe eine Frage.
Angenommen Person A lebt seit Mitte 2008 in Österreich hat dort geheiratet und befindet sich in einer Ausbildung. Vor vier Wochen wurde ihm eine Anklageschrift aus Deutschland für ein Betrug über 500€, begangen 2007 zugesandt und darauf hingewiesen das dem Gericht die Eröffnung eines Verfahrens nahegelegt wird.

Wie lange im Voraus würde A den Termin für die Verhandlung erfahren

Muss er in Deutschland überhaupt an einer Verhandlung teilnehmen oder kann er in Abwesenheit verhandelt werden.

Angenommen im Internet hätte A gelesen das Deutschland keine Androhung von Sanktionen bei Fernbleiben von A ins Ausland senden darf, da dies die Souveränität des anderen Staates verletzen würde - stimmt das?

Danke für Eure Hilfe

Gruß Monnemer
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