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hatte keine Möglichkeit für PkH daher kein Anwalt Gericht hat einfach entscheiden

Dies ist eine Diskussion zu hatte keine Möglichkeit für PkH daher kein Anwalt Gericht hat einfach entscheiden innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 01:11
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hatte keine Möglichkeit für PkH daher kein Anwalt Gericht hat einfach entscheiden

Person 1 hat einen Strafbefehl bekommen wonach 15 Tagessätze mit a 10€ betittelt wurden. Person 1 hat ein Wochenendticket für 20 Euro verkauft weil Person 1 zu diesen Zeitpunkt absolut kein Geld hatte und hatte ein WE Ticket gefunden allerdings mit Name und hat dieses verkauft die Polizei hat das mitbekommen und Person 1 gleich mitgenommen sowie die Frau an die Person 1 das Ticket verkaufte. nach 4,5 Stunden bei der Bundespolizei kam Person 1 wieder frei. die Polizei hat sogar Fingerabrtücke und Fortos gemacht ist das den überhaupt erlaubt. Nach ner weile kam ein Brief wo Person 1 zur Vernehmung kommen sollte da wahr sie auch hat aber nicht Ausgesagt nur gesagt das sich ein Anwalt darum kümmere (das hat sich aber nicht). Person 1 wahr vorher bei einem Anwalt der es ihr so sagte das sie nicht Aussagen soll der Anwalt sagte sogar Person 1 soll gar nicht erst dorthin gehen das tat person 1 aber trotzdem. seit Ewigkeiten solle die Steuertante von Person 1 die Abrechnung Fertig stellen was sie aber bis heute noch nicht tat. daher konnte sich Person 1 keinen richtigen Strafrechtsanwalt nehmen (der Anwalt der ihr das geraten hatte wahr ein Wirtschaftsanwalt denn sie kannte)und somit kostenlos wahr PKH konnte nicht beantragt werden wegen der velenden Unterlagen. Jetzt klam es zu einem Strafbefehl wo Person 1 150€ Strafe zahlen muss und die Gerichtskosten tragen muss.
jetzt meine Fragen:
wie hoch sind die Gerichtskosten?
ist es empehlenswert in revision zu gehen?
ist der Sachwerhalt im Behördlichenführungszeugniss eingetragen?
was ist wenn Person 1 sich im öffentlichen Diest bewirb, ist das nachteilhaft.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 01:33
V.I.P.
 
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AW: hatte keine Möglichkeit für PkH daher kein Anwalt Gericht hat einfach entscheiden

Gerichtskosten für den Strafbefehl = 60 Euro.

Revision gibts gegen einen Strafbefehl nicht. Nur Einspruch binnen 2 Wochen nach Zustellung. Steht doch in der Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn der Hauptdarsteller nicht vorbestraft ist, dürfte sich der Einspruch lohnen, weil sicher eine Einstellung gegen Geldauflage oder sogar gratis rauszuholen ist. Der Anwalt hat wohl seinen grandiosen Ratschlag nach dem Grundsatz gegeben "Was nichts kostet, braucht auch nichts zu taugen" - in so einem Fall folgt auf Aussageverweigerung todsicher ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Besser einen Anwalt nehmen, der Geld verlangt, aber was vom Strafrecht versteht. PKH gibts für Beschuldigte im Strafprozess übrigens nicht, was in diesem Forum bestimmt schon 1081mal gesagt wurde.

Keine Eintragung im Führungszeugnis. Der ö.D. verlangt aber vielleicht eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR.
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Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 19:55
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AW: hatte keine Möglichkeit für PkH daher kein Anwalt Gericht hat einfach entscheiden

da ist doch aber der anwalt teurer als die geldstrafe ???
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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2010, 19:59
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AW: hatte keine Möglichkeit für PkH daher kein Anwalt Gericht hat einfach entscheiden

mit Sicherheit, aber wenn er die verhindern kann, lääst sich das saubere Bundeszentralregister vielleicht schwer mit Geld aufwiegen, wenn man später in den ÖD will?
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.09.2010, 07:28
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AW: hatte keine Möglichkeit für PkH daher kein Anwalt Gericht hat einfach entscheiden

Erstmalige Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen.

PKH / Prozeßkostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht.
Der Rechtsanwalt muss in der Regel selbst bezahlt werden solange kein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt.

Für so einen einfachen Sachverhalt ist ein spezieller Strafverteidiger nicht erforderlich. Das kann jeder Jurist beantworten.

Die Geldstrafe ist jedenfalls geringer als ein Gerichtsprozeß
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  #6 (permalink)  
Alt 25.09.2010, 12:59
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AW: hatte keine Möglichkeit für PkH daher kein Anwalt Gericht hat einfach entscheiden

Nach welchem § des StGB wird Person 1 übrigens verurteilt? (Neugier)
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #7 (permalink)  
Alt 25.09.2010, 13:53
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AW: hatte keine Möglichkeit für PkH daher kein Anwalt Gericht hat einfach entscheiden

Zitat:
Zitat von adenau Beitrag anzeigen
PKH / Prozeßkostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht.
Der Rechtsanwalt muss in der Regel selbst bezahlt werden solange kein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt.
und die vorgestreckte Kohle holt sich die Staatskasse im Falle der Verurteilung oder der meisten Einstellungen dann wieder...
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  #8 (permalink)  
Alt 25.09.2010, 22:58
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an Domingo

strafbar als
Betrug gem. §§ 263 Abs.1 und 4, 248a StGB
bei dem strafbefehl rechtsoben ist so ein fenster dort steht Rechtskräftig seit:
und AG "mein Ort",
Urkundsbeamter/in der Geschäftstelle
dieses fenster ist leer warum blos?????
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  #9 (permalink)  
Alt 25.09.2010, 23:09
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Weil der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist, nehme ich an.

So kann Person 1 noch Einspruch einlegen (auch persönlich bei der Geschäftstelle). Wie andere ausgeführt haben, könnte sich dies durchaus lohnen.
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  #10 (permalink)  
Alt 26.09.2010, 01:18
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Wie der Ausgangsfall ja schlagend beweist...
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