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Haftunfähigkeit JVKH

Dies ist eine Diskussion zu Haftunfähigkeit JVKH innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 02.12.2011, 22:28
Boardneuling
 
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Haftunfähigkeit JVKH

Ausgegangen von dem Fall, ein Mann mit psychischen Beeinträchtigungen und Medikamentenabhängigkeit bekäme einen Bewährungswiderruf.

Weiter davon ausgegangen, diese Person habe eine Amtsärztliche Haftunfähigkeitsbescheinigung, wäre es rechtens diese Person im Justizvollugskrankenhaus zu inhaftieren?


Falls ein Formfehler vorliegt bitte Nachricht, thx

Geändert von markee113 (03.12.2011 um 00:06 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 01:09
JHS JHS ist offline
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AW: Haftunfähigkeit JVKH

Kommt auf die genaue Krankheit und die Ausgestaltung der Haftunfähigkeitsbescheinigung an, aber im Zweifel: ja
__________________
cheers, JHS
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