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Haftbefehl gegen Deutschen zur Auslieferung

Dies ist eine Diskussion zu Haftbefehl gegen Deutschen zur Auslieferung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 01.09.2004, 18:57
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Haftbefehl gegen Deutschen zur Auslieferung

Premiere: Haftbefehl gegen Deutschen zur Auslieferung, 30.08.2004 - 22:03 Uhr

Hamm (jupid.de). Gegen einen 22-Jährigen aus Höxter hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 25.08.2004 die Auslieferungshaft nach Spanien angeordnet. Das Oberlandesgericht hat damit zum ersten Mal die Voraussetzungen dafür angenommen, dass ein deutscher Staatsangehöriger an einen ausländischen Staat ausgeliefert werden kann.

Die gesetzliche Grundlage für einen solchen Haftbefehl besteht erst seit dem 23.08.2004. Gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes darf an sich kein Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden. Eine hiervon abweichende Regelung kann jedoch durch Gesetz für Auslieferungen an Mitgliedstaaten der EU getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Eine solche Auslieferung ermöglicht nunmehr das am 23.08.2004 in Kraft getretene Europäische Haftbefehlsgesetz (EuHbG).

Dem 22-jährigen Westfalen wird in Spanien vorgeworfen, Anfang des Jahres 2003 in Valencia einen kolumbianischen Staatsangehörigen erwürgt zu haben.

Beschluss des OLG Hamm vom 25.08.2004 – AZ: (2) 4 Ausl. A 64/04 (227


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Das ist doch echt eine Neuigkeit, die mich zumindest auf den ersten Blick ziemlich verunsichert hat. Was meint Ihr? Klar bei Mord ist wohl bei rechtsstaatlichen Rechtssystemen ohne Todesstrafe überall die Strafe relativ gleich, aber was bedeutet das für manch andere, weniger heftige Delikte und den sicher in jedem Land unschiedlichen Beweis- und Strafverfahrensregeln?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2004, 20:55
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Für mich auch total neu - gab´s ja zu meiner Anwalts-Zeit noch nicht. Muss ich mich auch erst mal reinfuchsen.
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