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Haftbefehl, Entscheidungsanforderung, kein berechtigtes Interesse

Dies ist eine Diskussion zu Haftbefehl, Entscheidungsanforderung, kein berechtigtes Interesse innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.05.2007, 02:22
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Haftbefehl, Entscheidungsanforderung, kein berechtigtes Interesse

Hallo,
wie kann Person A über den angeblcihen Haftbefehl einer Person B bei der Kapital investiert wurde erfahren bzw mehr erfahren?
Aus einem Urteil einer anderen Person C geht hervor, dass B gesondert verfolgt wird. Das Gericht gibt aber keine weiteren Ausküfte an Person A und sagt, dass Gem. § 475 StPO keine Auskünfte erteilt werden dürfen, weil der Antragsteller (Person A ) kein berechtigtes Interesse darlegen kann.

Folgenden Satz verstehe ich gar nicht aus dem Schreiben des Gerichts mit Betreff Entscheidungsanforderung:
" Feststellungen gegen solche Personen haben keinen Anspruch auf Wahrheitsgehalt; im Einzelfall kann es sogar geboten sein, in Anwendung des strafrechtlichen Zweifelssatzes zugunsten des hiesigen Angeklagten bestimmte Handlungen anderer Personen zu unterstellen, ohne, dass dafür Belege vorhanden wären."

Über den hiesigen Angeklagten wäre doch dann C, will A gar nichts wissen, sondern über B.

Wenn ein Haftbefehl für Person B vorliegt und einzeln dies auch in der Presse bzw, im Internet behauptet wird, hat dann ein nicht Geschädigter keinerlei Recht zu erfahren ob dies stimmt oder nicht?

Als Laie kommt mir das irgendwie komisch vor.

MfG
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Alt 19.05.2007, 09:24
V.I.P.
 
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AW: Haftbefehl, Entscheidungsanforderung, kein berechtigtes Interesse

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Frage einfach bei Deinen eigenen Quellen nach, Journalisten, Verlagsredaktion, etc...
Sicherlich ist denen ein Aktenzeichen bekannt!


Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 19.05.2007, 14:37
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AW: Haftbefehl, Entscheidungsanforderung, kein berechtigtes Interesse

Aber was nützt mir ein Aktenzeichen?

Ich habe drei Aktenzeichen:
Staatsanwaltschaft
Urteil vom LG (über die dritte Person)
LKA

Kann mir noch jemand den Satz übersetzen aus der Entscheidungsanforderung:?

" Feststellungen gegen solche Personen haben keinen Anspruch auf Wahrheitsgehalt; im Einzelfall kann es sogar geboten sein, in Anwendung des strafrechtlichen Zweifelssatzes zugunsten des hiesigen Angeklagten bestimmte Handlungen anderer Personen zu unterstellen, ohne, dass dafür Belege vorhanden wären."


PS: Die Person, um die es geht sitzt im Ausland.

Geändert von kimper (19.05.2007 um 15:06 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 26.05.2007, 14:01
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AW: Haftbefehl, Entscheidungsanforderung, kein berechtigtes Interesse

Hallo,

kann mir noch jemand den Satz übersetzen aus der Entscheidungsanforderung:?

" Feststellungen gegen solche Personen haben keinen Anspruch auf Wahrheitsgehalt; im Einzelfall kann es sogar geboten sein, in Anwendung des strafrechtlichen Zweifelssatzes zugunsten des hiesigen Angeklagten bestimmte Handlungen anderer Personen zu unterstellen, ohne, dass dafür Belege vorhanden wären."

Wäre sehr nett! Danke
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  #5 (permalink)  
Alt 26.05.2007, 18:49
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AW: Haftbefehl, Entscheidungsanforderung, kein berechtigtes Interesse

@BeneQ
War das eine Frage, oder Feststellung? Oder beides?

Also in dem Urteil zu Person C steht wörtlich: " Der gesondert verfolgte B... usw.

Der Satz aus der Entscheidungsanforderung bezieht sich doch dann auf B oder?

" Feststellungen gegen solche Personen haben keinen Anspruch auf Wahrheitsgehalt; im Einzelfall kann es sogar geboten sein, in Anwendung des strafrechtlichen Zweifelssatzes zugunsten des hiesigen Angeklagten bestimmte Handlungen anderer Personen zu unterstellen, ohne, dass dafür Belege vorhanden wären."
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