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Größe einer Gefängniszelle

Dies ist eine Diskussion zu Größe einer Gefängniszelle innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 20:38
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Question Größe einer Gefängniszelle

Wo wird geregelt wie groß eine Gefängniszelle für einen Deutschen Gefangenen ohne besondere Sicherungsmaßnahmen sein muß?

Hintergrund:
Ich bin kein Jurist, sondern Kinderkrankenpfleger und angehender Pflegewissenschaftler.
Ich möche die vorgeschriebenen Normen einer Gefängniszelle mit der Realität eines im Krankenhaus bei ihrem kranken Kind "wohnenden" Elternteils vergleichen.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 23:55
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AW: Größe einer Gefängniszelle

Kuck mal hier: http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr040909.html

(Ab Randnummer 29).

Meinst Du nicht, dass ein derartiger Vergleich daneben ist? Insbesondere, weil sich die Mutter freiwillig in ein Beistellbett begibt und auch die Wahl hat, durch erhöhte Zuzahlung bessere Unterbringung zu kriegen?

Mag ja sein, dass die Optimierungsbestrebungen der Krankenhäuser teilweise zu üblen Zuständen führen, aber...wird bestimmt besser, wenn Rhön und Konsorten an die Macht kommen. Oder?
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Alt 12.11.2011, 16:01
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AW: Größe einer Gefängniszelle

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ok, hier geht es um einen konkreten Fall. Mal abgesehen von der Toilettensituation, kommt dies hier aber auch der RoomingIn Situation etwas nah.
Die sog. "Verschlusszeit" hängt vom Krankheitsbild bzw. Mobilitätsgrad und psychische Situation des Kindes ab.

Eine konkrete Forschrift gibt es zu den qm aber nicht?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Meinst Du nicht, dass ein derartiger Vergleich daneben ist?
Du unterstellst mir eine Wertung.
Bloß weil ich den Vergleich anstelle, ist das keine Wertung meinerseits.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Insbesondere, weil sich die Mutter freiwillig in ein Beistellbett begibt
Freiwilligkeit besteht hier meistens nicht. Aus entwicklungspsychologischer Sicht ist sie dazu "gezwungen". Auch sozialisierungsbedingt bleibt ihr oft nix anderes übrig.
Natürlich ist mir klar, dass juristisch gesehen eine Freiwilligkeit besteht. Nun kann man aber auch juristisch fragen, ob ihre Freiwilligkeit mehr wiegt, als ihre Verpflichtung dem Kindeswohl?

Ja, ja, da kann man schön rumspinnen am Thema. Darum geht es ja an dem Text. Es sollen nur Perspektiven aufgezeigt werden. Bewerten kann das jeder selber.
Ob ich das jetzt mit einbaue, oder nicht überleg ich mir allerdings noch.

Aber danke schon mal für die Hilfe.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 16:15
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AW: Größe einer Gefängniszelle

Zitat:
Zitat von MoonKid Beitrag anzeigen
Die sog. "Verschlusszeit" hängt vom Krankheitsbild bzw. Mobilitätsgrad und psychische Situation des Kindes ab.
Es gibt meines rudimentären Wissens nach nur sehr wenige Situationen, in denen die Mutter gezwungen ist, 24 Stunden bei ihrem Kind in der Zelle äääh Krankenzimmer zu bleiben. Aktuell wohl nur MRSA und andere unschöne infektiöse Sachen.

Zitat:
Eine konkrete Forschrift gibt es zu den qm aber nicht?
Offensichtlich nicht, sonst hätte es das Urteil des BVerfG ja gar nicht gegeben aber es steht ja genau drin, wieviele m² als "zu wenig" angesehen werden.

Zitat:
Du unterstellst mir eine Wertung.
Klar wertest Du, weil ein Vergleich mit Strafvollzug immer negativ emotional gefärbt ist.

Vergleiche doch mit einer Kabine eines Kreuzfahrtschiffes...ganz wertungsfrei

Zitat:
Aus entwicklungspsychologischer Sicht ist sie dazu "gezwungen".
RundumdieUhr? Ich sollte meine Entwicklungspsychologie vielleicht mal auffrischen.

Wie ich bereits sagte: ich kenne so manches Krankenzimmer, und die Krönung ist natürlich ein 3-Bettzimmer, das mit 3 tonsillektomierten, quengelnden, aus dem Hals stinkenden Kindern gemeinsam mit ihren Müttern im Beistellbett belegt ist. Du hast völlig recht, das sind teilweise üble Zustände.
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Alt 12.11.2011, 17:15
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AW: Größe einer Gefängniszelle

Zitat:
Es gibt meines rudimentären Wissens nach nur sehr wenige Situationen, in denen die Mutter gezwungen ist, 24 Stunden bei ihrem Kind in der Zelle äääh Krankenzimmer zu bleiben. Aktuell wohl nur MRSA und andere unschöne infektiöse Sachen.
Vermutlich sollte man sie auch bei Pest und Ebola zusammensperren.

Vermutlich sollte der Kontakt bei solchen Infektionskrankheiten wohl eher gering gehalten werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 18:45
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AW: Größe einer Gefängniszelle

Ich dachte an die Situation, in der beide (Mutter und Kind) seropositiv sind. Dann isoliert man sie gemeinsam. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Mutter nicht seropositiv ist, wenn das Kind infiziert ist, ist besonders bei kleinen Kindern ziemlich gering.
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