Dies ist eine Diskussion zu Größe einer Gefängniszelle innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Hintergrund: Ich bin kein Jurist, sondern Kinderkrankenpfleger und angehender Pflegewissenschaftler. Ich möche die vorgeschriebenen Normen einer Gefängniszelle mit der Realität eines im Krankenhaus bei ihrem kranken Kind "wohnenden" Elternteils vergleichen. |
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| AW: Größe einer Gefängniszelle Kuck mal hier: http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr040909.html (Ab Randnummer 29). Meinst Du nicht, dass ein derartiger Vergleich daneben ist? Insbesondere, weil sich die Mutter freiwillig in ein Beistellbett begibt und auch die Wahl hat, durch erhöhte Zuzahlung bessere Unterbringung zu kriegen? Mag ja sein, dass die Optimierungsbestrebungen der Krankenhäuser teilweise zu üblen Zuständen führen, aber...wird bestimmt besser, wenn Rhön und Konsorten an die Macht kommen. Oder?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Größe einer Gefängniszelle Zitat:
Die sog. "Verschlusszeit" hängt vom Krankheitsbild bzw. Mobilitätsgrad und psychische Situation des Kindes ab. Eine konkrete Forschrift gibt es zu den qm aber nicht? Zitat:
![]() Bloß weil ich den Vergleich anstelle, ist das keine Wertung meinerseits. Freiwilligkeit besteht hier meistens nicht. Aus entwicklungspsychologischer Sicht ist sie dazu "gezwungen". Auch sozialisierungsbedingt bleibt ihr oft nix anderes übrig. Natürlich ist mir klar, dass juristisch gesehen eine Freiwilligkeit besteht. Nun kann man aber auch juristisch fragen, ob ihre Freiwilligkeit mehr wiegt, als ihre Verpflichtung dem Kindeswohl? Ja, ja, da kann man schön rumspinnen am Thema. Darum geht es ja an dem Text. Es sollen nur Perspektiven aufgezeigt werden. Bewerten kann das jeder selber. Ob ich das jetzt mit einbaue, oder nicht überleg ich mir allerdings noch. ![]() Aber danke schon mal für die Hilfe. |
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| AW: Größe einer Gefängniszelle Zitat:
Zitat:
aber es steht ja genau drin, wieviele m² als "zu wenig" angesehen werden.Zitat:
Vergleiche doch mit einer Kabine eines Kreuzfahrtschiffes...ganz wertungsfrei ![]() Zitat:
Wie ich bereits sagte: ich kenne so manches Krankenzimmer, und die Krönung ist natürlich ein 3-Bettzimmer, das mit 3 tonsillektomierten, quengelnden, aus dem Hals stinkenden Kindern gemeinsam mit ihren Müttern im Beistellbett belegt ist. Du hast völlig recht, das sind teilweise üble Zustände.
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| AW: Größe einer Gefängniszelle Zitat:
Vermutlich sollte der Kontakt bei solchen Infektionskrankheiten wohl eher gering gehalten werden. |
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| AW: Größe einer Gefängniszelle Ich dachte an die Situation, in der beide (Mutter und Kind) seropositiv sind. Dann isoliert man sie gemeinsam. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Mutter nicht seropositiv ist, wenn das Kind infiziert ist, ist besonders bei kleinen Kindern ziemlich gering.
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