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Prüfungsfrage schwerer Raub

Dies ist eine Diskussion zu Prüfungsfrage schwerer Raub innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 28.01.2012, 16:24
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Prüfungsfrage schwerer Raub

Hallo,
Habe mal eine Frage zum Prüfungsschema bzgl. des schweren Raubes.

Täter A. + B. wussten bei Raubüberfall nicht, dass Opfer C. Asthma hat. A.+B. nutzen zunächst einen Elektroschoker, versperrten dann Mund + Nase mit Klebeband, versetztem ihm dann Fußtritte gegen den Kopf wonach C. ohnmächtig wurde. A+B. verließen den Tatort. C. kommt ins Krankenhaus, bekommt Astmaanfall und fällt ins Koma. C. wurde zum Pflegefall (Siechtum).

Jetzt ist die Frage, ob A+B gem. §250 I Nr. 1c (Asthmaanfall) oder gem. §250 II Nr. 3a (Elektroschoker?) oder gem. §250 II Nr. 3b (Asthmaanfall) strafbar gemacht haben??? Scheitert man hier im subjektiven Tatbestand wegen der Unwissenheit der Asthmaerkrankung bzgl. der Strafbarkeit von Nr. 1c und 3b?

Danach wird natürlich noch §226 abgeprüft, da C. ins Siechtum verfallen ist.
Wie sieht es da mit dem subjektiven Tatbestand aus ? Handeln A+B fahrlässig in Bezug auf das Eintreten der schweren Folge (auch bei Unwissenheit über Krankheit des C)?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 23:28
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AW: Prüfungsfrage schwerer Raub

Normalerweise geht die Prüfung des § 250 II dem § 250 I vor;

D.h. bezogen auf den Tod und §250 II Nr. 3b (Asthmaanfall) würden sie sich nur strafbar machen wenn sie vorsätzlich handeln, fahrlässig genüge nicht. Genauso wie beim § 250 I Nr. 1c.
§ 251 scheitert an der Leichtfertigkeit.
Es würde nur für § 226 Raum bleiben.
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