Dies ist eine Diskussion zu Gift = Mord??? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| AW: Gift = Mord??? Heimtücke käme doch durchaus in Betracht: Das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit. Liegt hier mMn vor, also der SV ist unter diese Definition zu subsumieren. AUch wenn man- wie einige in der Literatur- einen Bruch eines bes. Vertrauensverhältnisses benötigen würde, läge das hier vor. Die restriktive Auslegung der MMs, besonders bei den Haustyrannenfällen sind ja auch sehr umstritten. Rechtsfolge ist zwingend lebenslange Freiheitsstrafe, da ist nix dran zu rütteln- alles andere ist contra legem! |
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| AW: Gift = Mord??? Hmmmmmmm, habe hierzu eine Frage. Die Mutter möchte das Kind durch Fütterung mit Gift töten. Ähnlich wie im "Babybrei-Fall". Nun handelt es sich bei dem Gift jedoch um "harmlosen" Traubenzucker, was die Mutter allerdings nicht ahnt. Würde es sich tatsächlich um Gift handeln, würde das Kind das Gift wohl kaum ohne weiteres zu sich nehmen. Die Mutter müsste es gewaltsam einflößen, (damit dann Totschlag) oder dem Kind zBsp durch gutschmeckenden Babybrei das Gift verabreichen. Damit wäre dann nach Meinung des BGH die Arglosigkeit überwunden und das Mordmerkmal "Heimtücke" erfüllt. Nun nimmt das Kind allerdings den süßlich- und gutschmeckenden Traubenzucker zu sich.(Aus Sicht der Mutter handelt es sich ja um schnellwirkendes Gift.) Somit wird die Arglosigkeit des Kindes nicht tangiert. Mordmerkmal der Heimtücke damit erfüllt. Das Problem hierbei: Es handelt sich ja nicht um Gift, sondern um Traubenzucker. Die Mutter nimmt also irrig an den Sohn zu vergiften, was ja tatsächlich nicht geschehen ist. Hätte es sich also tatsächlich um Gift gehandelt hätte sie sich höchst wahrscheinlich (bei schlechtschmeckendem Gift, bzw schlechtschmeckendem nicht giftigem, meinetwegen,....Spinat) wg versuchten Totschlags strafbar gemacht, durch Fütterung des Kindes mit Traubenzucker hingegen wg versuchtem Mord? Also Strafbarkeit Mutter: §§ 212, 211, 22, 23: (+) - Vorprüfung: (+) TB: - Tatentschluss: (+) → Tötung heimtückisch - Ausführungshandlung: (+); untauglicher Versuch - ReWi/Schuld: (+) (Kein Fall von § 23 III, da (wenn überhaupt) grober Unverstand der Mutter sich nicht auf die Tötungseignung von Traubenzucker, sondern auf die Art des Pulvers bezog.) Kommt mir ehrlich gesagt ein wenig paradox vor ![]() Bin etwas verwirrt. Bitte um Hilfe... Geändert von 1k4ru5 (06.09.2010 um 02:00 Uhr). |
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| AW: Gift = Mord??? Das müsste doch dann ein Fall des untauglichen Versuchs sein. Mal eine Frage zu dem Babybrei: Kann denn ein Kleinkind überhaupt nicht arglos sein? Das nimmt doch nix von seiner Umwelt war und käme doch auch nie auf die Idee, irgendwer wolle ihm ans Leder? Also da müsste doch bei einem Kleinkind ein Heimtückemord von vorn herein ausscheiden. Könnte mir gut vorstellen, dass der BGH das wieder mit nem "Kunstgriff" überwindet. |
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| AW: Gift = Mord??? Beobachte mal ein Kleinkind beim Doktor, nachdem es eine Woche vorher geimpft wurde. Sei Dir sicher: es ist nicht arglos. Je kleiner, desto grundsätzlich argloser natürlich.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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