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geringfügiger Ladendiebstahl...wann Strafe?(Auslandsjahr geplant)

Dies ist eine Diskussion zu geringfügiger Ladendiebstahl...wann Strafe?(Auslandsjahr geplant) innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 13.07.2007, 20:24
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geringfügiger Ladendiebstahl...wann Strafe?(Auslandsjahr geplant)

angenommen eine 19jährige frau, nicht erwerbstätig, da gerade erst das abitur gemacht, wurde in einem Kaufhaus beim Diebstahl erwischt, ein Paar Ohrringe im Wert von so 6-7 €...war eine ziemlich blöde spontane Aktion von ihr, hat etwas derartiges noch nie gemacht und bereut es mittlerweile natürlich auch total... Der Detektiv meinte, dass in den nächsten Wochen ein Brief von der Polizei kommt, sie dort zur Anhörung muss und evtl. Sozialstunden bekommt.. Das Problem ist nun, dass sie in 3 Wochen einen 14tägigen Urlaub geplant hat und ab September für ein Jahr ins Ausland geht. Das alles ist schon seit längerem geplant, Flugtickets etc. schon gekauft und alles organisiert... Muss sie das nun alles absagen, ist es ihr überhaupt erlaubt, das Land zu verlassen? Sollte sie vorher mal bei der Polizei anrufen und Bescheid geben, dass sie im Urlaub ist, falls der Brief während der 14 Tage kommen würde...? Mit wievielen Sozialstunden ist zu rechnen oder könnte das Verfahren evtl eingestellt werden? Sie ist natürlich auch bereit, eine Strafarbeit abzuleisten, wenn das nur noch vor dem geplanten Auslandsjahr möglich wäre....
Bitte um schnelle Antwort!
MfG, Miriam
PS: Der Detektiv hat nichts von 50 € Fangprämie gesagt....ist die immer pflichtmäßig, kriegt man da demnächst noch einen Bescheid oder ähnliches?
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Alt 13.07.2007, 22:38
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AW: geringfügiger Ladendiebstahl...wann Strafe?(Auslandsjahr geplant)

Normalerweise muss der Täter einen Betrag an die Staatskasse zahlen. Wenn er es sogar vorschlägt, wird sicher kein Staatsdiener es verweigern. Sozialstunden sind nach meienr Erfahrung die Ausnahme (egal, was Beamte, Detektive und Anwälte sagen).
Doch bei dieser Höhe des gestohlenen Wertes müsste m.E. eine Einstellung ohne Auflagen erfolgen. Wenn nicht, wird die Frau m.E. höchstens 100€ blechen müssen.

Fangprämien müssen nicht erhoben werden. In diesem Fall scheint die Frau Glück gehabt zu haben.
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 14.07.2007, 00:02
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AW: geringfügiger Ladendiebstahl...wann Strafe?(Auslandsjahr geplant)

falls in den nächsten 3 wochen kein brief eintreffen sollte, sollte man sich bei der polizei melden? oder beim amtsgericht?wie lange zieht sich so ein verfahren in der regel hin? kann die frau bei der polizeilichen anhörung also selbst den vorschlag machen, ein bußgeld zu zahlen? und noch eine verständnisfrage: einstellung des verfahrens - bedeutet das völliger freispruch oder in jedem fall trotzdem bußgeld/sozialstunden?
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Alt 14.07.2007, 10:53
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AW: geringfügiger Ladendiebstahl...wann Strafe?(Auslandsjahr geplant)

natürliich kann sie slebst den Vorschlag machen, der m.E. von den Beamten mit offenen Armen angenommen werden wird.

Einstellung bedeutet, Fall abgeschlossen. Mit Auflagen: Fall abgeschlossen, sobald die Leistung (Zahlung) erbracht ist. Danach ist der Fall eben aus der Welt, die Einstellung wirkt sich aus wie ein rechtskräftiges Urteil, der Fall kann nicht mehr aufgenommen werden. Der Beschuldigte ist dann nicht vorbestraft, dh er erfolgt keine Eintragung ins Bundeszentralregister.

Hoffe geholfen zu haben,

Domingo
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Alt 30.07.2007, 13:18
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AW: geringfügiger Ladendiebstahl...wann Strafe?(Auslandsjahr geplant)

besagte person hat nun ein schreiben der polizei bekommen und ist sich unsicher, welche der angefühten punkte sie ankreuzen soll...sie gibt die tat natürlich zu, ist aber eine polizeiliche anhörung unbedingt notwendig, also die punkte "ich möchte mich äußern bzw. ich möchte bei der polizei vernommen werden"?
sollten auch die freiwilligen angaben ausgefüllt werden? das problem bei der ganzen sache ist nunmal die zeitnot, da sie sich in einigen tagen für 2 wochen im urlaub befindet, sollte sie diese abwesenheit auf dem schreiben irgendwie anmerken? kurz darauf beginnt auch schon der auslandsaufenthalt, gibt es denn die möglichkeit, die ganze sache bis dahin zu klären?
mit der zahlung einer geldbuße wäre sie sehr einverstanden, sie befürchtet allerdings, dass diese die höhe von 100 euro überschreitet, da sie momentan nicht in der lage ist, sehr viel geld zu zahlen...wie hoch ist da die wahrscheinlichkeit, dass die strafe diesen preislichen rahmen überschreitet?
um antwort wird dringend gebeten!
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  #6 (permalink)  
Alt 30.07.2007, 13:50
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AW: geringfügiger Ladendiebstahl...wann Strafe?(Auslandsjahr geplant)

Sofort handeln ist hier die Lösung, denke ich. Über 100 € wird es wahrscheinlich nicht gehen.
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