Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsverfahren hinauszögern bzw. eventueller Strafantritt? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| nehmen wir einmal an, eine Person A hat vor langer Zeit Dinge getan, die eventuell rein rechtlich im illegalen Bereich liegen könnten, aber noch kein klares Urteil gesprochen wurde. Nehmen wir weiter an, es handelt sich um eventuellen Betrug, wobei Person A nun vorgeworfen wird, dies Gewerbsmässig zu tun. Gehen wir nun davon aus, dass Person A bereits ein erstes Verfahren hatte, welches aber wegen einer unklaren Beweislage verschoben wurde, um eventuelle Geschädigte von Person A an ihren jeweiligen Wohnorten von dort zuständigen Richtern als Zeugen zu vernehmen, weil diesen eine Anreise zum Gericht vor dem Person A steht nicht zugemutet werden könne. Jetzt steht Person A Mitte Dezember also erneut vor Gericht und muss eventuell befürchten, eine Freiheitsstrafe (wenn auch im geringen Masse) zu erhalten. Person A befürchtet auch, dass eine Zugabe aller Tate keine Minderung bringt. Dennoch ist Person A sehr bemüht, allen Geschädigten so weit wie möglich entstandenen Schaden zu entrichten, um "Guten Willen" zu zeigen. Person A hat auch von Anfang an einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen. Nun geht es Person A aber nicht darum zu wissen, dass er eventuell "Pech gehabt haben könnte", denn das weiss Person A selbst. Person A hätte nicht einmal ein Problem damit, eine eventuelle Haftstrafe anzutreten, aber: Person A möchte seinen Angehörigen keinerlei Haftantritt in der Weihnachtszeit zumuten. Nun fragt sich Person A, ob es eine legale Möglichkeit gibt, ein Verfahren bzw. den Antritt einer Haft hinaus zu zögern, denn Person A kennt sich nicht sonderlich mit diesen Möglichkeiten aus. Person A denkt, man könne vielleicht kurzfristig einen Antrag auf einen neuen Pflichtverteidiger stellen, weil man mit den Diensten und dem Charakter des vom Staat gestellten nicht einverstanden sei. Person A denkt, das in diesem Fall ein anstehendes Verfahren eventuell hinaus gezögert werden könnte, weil ein neuer Verteidiger erst wieder eine Einarbeitung in die Sachlage benötigt (Akteneinsicht, und so weiter). Person A braucht nun als Rat, weil Person A aus vorbenannten Gründen keinen wirklich offenen Draht zum Pflichtverteidiger hat. Welche Möglichkeiten hat also Person A, ein Verfahren legal hinaus zu zögern, ohne das sich Person A anhören müsste: "Selbst schuld!", denn das weiss Person A wie bereits erwähnt schon. Und wenn es alles nichts hilft: Kann Person A den Antritt zu einer vielleicht verhängten Strafe hinter "schwedischen Gardinen" wenigstens bis ins neue Jahr hinaus zögern, zum Beispiel durch einen Einspruch? Person A hat kein wirkliches Schwerverbrechen getätigt und es besteht auch keine Fluchtgefahr, dies vielleicht nur als Hinweis. Person A würde sich über viele, sachliche Beiträge freuen, erhobene zeigefinger nimmt Person A ebenfalls zur Kenntnis, allerdings währen Themenbezogene Antworten von höherem Interesse. |
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| AW: Gerichtsverfahren hinauszögern bzw. eventueller Strafantritt? Wenn der Termin Mitte Dezember ist, erfolgt die Ladung zum Strafantritt keinesfalls mehr im Dezember, sondern frührestens im Februar/März. Schon allein aus zeitlichen Gründen. Darüber hinaus gibt es noch die sog. Weihnachtsamnestie. Das betrifft zwar eigentlich nur bereits einsitzende Gefangene, deren eigentl. Entlassungsdatum (am Beispiel NRW) im Zeitraum zw. 15. Novmeber und 02. Januar ist. Diese werden bereits Anfang November entlassen. Anlaog zu dieser Vorschrift werden auch Gefangene deren Strafantrittsdatum kurz wor Weihnachten wäre in vielen Bundesländern erst im neuen Jahr geladen. (negative Ausnahme bilden die Bundeländer Bayern und Sachsen). Aber -wie schon gesagt- auch ohne die Weihnachtsamnestie, wird aus organisatorischen Gründen kein Strafantritt vor Weihnachten mehr erfolgen. Die Gefahr dirket im Saal verhaftet zu werden ist sehr gering, wenn man bis jetzt noch auf freiem Fuß ist. Dies würde nur passieren, wenn die Voraussetzungen für einen Untersuchungshaftbefehl gegeben wären (z.B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr). Falls bis jetzt keine U-Haft angeordnet wurde, gibt es aber auch keinen Grund das plötzlich beim Termin zu tun (es sei denn, dort werden die o.g. Haftgründe erst bekannt). Sollte das der Fall sein, kann man aber auch nichts dagegen machen, was sofort Wirkung ziegen würde.
__________________ cheers, JHS |
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