Dies ist eine Diskussion zu Geld unterschlagen? Welche Vorgehensweise? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Geld unterschlagen? Welche Vorgehensweise? Hätte da ne Frage: A hat mit der damaligen Freundin B eine Reise gebucht. Diese wurde wegen Trennung nicht angetreten. Grund: A hat B eine mitgegeben. Was aber nicht wahr ist behauptet A. Die kompletten Kosten der Reise hat A übernommen. B hat die Reiseversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsgesellschaft zahlt nach erhalt eines psychologischen Gutachtens das Geld an B. B hatte bei der Meldung des Schadensfalles eine Abtretungserklärung unterschrieben und diese Monate später wiederrufen. A versucht B telefonisch zu überreden, dass Geld an ihn zurückzuzahlen. B weigert sich und droht mit Schlägern und Anzeige bei der Polizei wegen der angeblichen Ohrfeige. Die Fragen: Kann A sein Geld zurückfordern? Wie kann A sein Geld zurückfordern? Kann A wegen der angeblichen Ohrfeige angezeigt werden? Freue mich auf die Antworten. Viele Grüsse, kean |
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| AW: Geld unterschlagen? Welche Vorgehensweise? 1. Pacta sunt servanda - Vertrag ist Vertrag. Auf dem Wege der Privatklage könnte man versuchen das Geld zu bekommen. Doch: Falsches Forum! 2. Sicher kann man immer jemanden wegen einer Ohrfeige anzeigen: §§ 223-231 StGB
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