Dies ist eine Diskussion zu Gehört, dass jemand ein Auto geknackt hat innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Gehört, dass jemand ein Auto geknackt hat Welche rechtliche Konsequenz erwartet Huckleberry, wenn bisher noch keiner etwas genaues weiß? Angenommen er behauptet vor Gericht, er hätte seinen alten Wagen zum Spaß geknackt, um sein technisches Geschick auf den Prüfstand zu stellen. Müsste er die Existenz dieses Wagens nachweisen; würden Ermittlungen an seinem Wagen durchgeführt werden, die Aufschluss darüber geben, dass eine derartige Praxis tatsächlich am Wagen erfolgte und er sich nicht einfach damit herauszureden versucht? Was wäre, wenn nicht bewiesen werden könnte, dass die Praxis an seinem Auto erfolgte? |
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| AW: Gehört, dass jemand ein Auto geknackt hat Zitat:
Zitat:
Bis dahin wird ermittelt. Hucky würde in diesem Zusammenhang wohl erkennungsdienstlich behandelt und man würde ihn befragen. lg Carsten |
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| auto, beweis, ermittlung |
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