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Gegegenüberstellung Aussage zurück genommen und nun? Person S hatte Gerichtseinladung

Dies ist eine Diskussion zu Gegegenüberstellung Aussage zurück genommen und nun? Person S hatte Gerichtseinladung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 09.05.2006, 13:13
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Gegegenüberstellung Aussage zurück genommen und nun? Person S hatte Gerichtseinladung

Hallo,

Handy Raub und Gewaltsame auseinandersetzung mit asylanten!

Person S hatte zeugenaussage und danach gleich Gericht! Person S hat 2 angegeben für schuldig!
Nach 1 woche war sich Person S bei der zweiten Person nicht mehr 100 % sicher und hat beim zuständigen Amt angerufen und dies mittgelteilt. Nun hatten Sie im Gericht gesagt das er 14 tage in gewahrsam war und haben gefragt warum Person S am anfang die Person S verdächtig hat und nun aufeinmal doch nicht.. Person S hat gesagt das er sich nicht sicher war, weil sich das immer wieder in träumen abspielt und die bilder wechseln und bevor einer aus unsicherheit ins gefängnis geht, tut lieber Person S seine aussage zurück nehmen! was passiert nun ? muss evtl. Person S strafe zahlen?
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