Dies ist eine Diskussion zu Gefährliche Körperverletzung + Folgekosten innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Angenommen A (alleine, gut angetrunken) wird von B (in einer Gruppe, gut angetrunken) in einem Lokal angepöbelt. A geht nicht wirklich darauf ein und will dem Keller bescheid sagen, B aus dem Lokal werfen zu lassen. Beim Vorbeigehen an B, wird A von B völlig unerwartet von hinten mit einem Würgegriff gepackt und zurückgezogen, vor den Augen des Kellners. A schlägt aus Reflex, Schock (Atemnot) in der gleichen Sekunde, ohne sich umzudrehen, über seine Schulter, hat in der Schlaghand jedoch ein Glas. B wird dabei verletzt (Schnittverletzung). Dies geschieht innerhalb von Sekunden. Durch die reflexartige Abwehr von A, ist diesem in der Sekunde der Abwehr nicht bewusst, dass er ein Glas in der Schlaghand hält. B muß ambulant behandelt werden und wird durch einen Krankentransport abgeholt. A muß zur Polizei eine Aussage als Beschuldigter machen. Ein Freund von A sagt für diesen aus und der unparteiische Kellner, als direkter Augenzeuge sagt auch für A aus. Das Gericht bietet A an, das Verfahren (Misshandlung einer Person mit einem gefährlichen Werkzeug) gegen eine Zahlung einzustellen. A zahlt, da er weder einen unangenehmen Gerichtstermin bekommen will, noch nimmt er sich einen Anwalt, um im Nachhinein nicht vllt. noch mehr zahlen zu müssen. Das Verfahren wird durch die Zahlung von A endgültig eingestellt. 1 Jahre später meldet sich eine Behörde und verlangt von A Kosten für den Krankentransport, ambulante Behandlung usw., da B zu dem Zeitpunkt des Geschehens, bei der Behörde angestellt war. Die Behörde teilt A zudem klar mit, dass weitere Kosten auf A zukommen könnten. - Wie seht ihr diesen Fall? Ist A wirklich Schuldiger? - Muß A wirklich für diese und evtl weitere Kosten aufkommen? - War die Zahlung von A eine "Schuldanerkennung", obwohl er aus Notwehr handelte und dieses wohl von dem Kellner bestätigt wurde? - Sollte sich A einen Anwalt nehmen, um gegen die Forderung (evtl. zusätzliche Forderungen in der Zukunft) vorzugehen, oder würde dies nicht wirklich Sinn machen? Vielen Dank für Eure Beurteilungen in diesem fiktiven Fall im Voraus! |
| |||
| AW: Gefährliche Körperverletzung + Folgekosten Hat keiner eine Idee? |
| |||
| AW: Gefährliche Körperverletzung + Folgekosten Nach dem Sachverhalt ist A nicht schuldig und hat somit nicht fuer den Krankentransport zu zahlen, sondern B, der selber schuld ist. Mir ist schleierhaft, wieso B nicht selber wg. KV angezeigt wurde, wenn die Lage so klar war. Und Ich weiss auch nicht, wieso eine gef. KV nach 153a StPO eingestellt werden kann, wenn sie denn stattgefunden hat Gewiss kein Ruhmesblatt fuer die Justiz, falls es sich wirklich so zugetragen hat und keine wesentlichen Details fehlen.Wir sind ganz sicher nicht in der Lage, Prognosen zu machen - weder im Fussball noch in Gerichtsverfahren. Allgemein laesst sich sagen, dass ein Zivilgericht nicht an die Bewertung der Strafjustiz gebunden ist. Schon gar nicht kann das Zahlen von Einstellungsgeld als "Beweis" der Schuld des A gelten. Ja, in dieser Situation wuerde ich mir einen Anwalt nehmen, bevor ich mich dumm und daemlich zahlen muss wegen eines Vorkommnisses, in dem ich in Wahrheit das Opfer bin. Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Gefährliche Körperverletzung + Folgekosten Dank dir Domingo für deine Einschätzung. Ich sehe es genauso. Wer weiß was für Zahlungen auf A sonst noch zukommen könnten, evtl. Verdienstausfall usw. |
| |||
| AW: Gefährliche Körperverletzung + Folgekosten Kann ich schwer sagen, vielelicht wissen es andere besser. Uebrigens, ich habe vorgessen darauf hinzuweisen, dass man nie bei der Polizei als Beschuldigter aussagen *muss*. Man braucht nicht mal hinzugehen (auch nicht, wenn man bloss Zeuge ist). Vielleicht hat die Polizei A nicht hinreichend belehrt? Das koennte zur Folge haben, dass seine Ausage vor der Polizei im Strafverfahren unverwendbar ist.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Gefährliche Körperverletzung + Folgekosten Zitat:
|
| |||
| AW: Gefährliche Körperverletzung + Folgekosten Wenn jemand denkt, er *muesse* bi der Pol. aussagen, kann KOENNTE er mangelhaft belerht worden sein. Nur eine Frage...
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| anwalt, folgekosten, gefährliche, körperverletzung, notwehr |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gefährliche Körperverletzung | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 10.12.2008 14:37 |
| gefährliche Körperverletzung | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 02.09.2008 12:55 |
| gefährliche körperverletzung? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 19.01.2007 22:44 |
| gefährliche körperverletzung | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 28.06.2006 16:05 |
| Gefährliche Körperverletzung ! | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 26.05.2005 02:38 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios