Dies ist eine Diskussion zu Gefährliche Körperverletzung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Person X war vor kurzem in einer Kneipe in eine Schlägerei verwickelt war. Der Sachverhalt ist folgender: Er stand an einem Tisch und trank ein Glas mit einem alkoholhaltigen Mischgetränk. Die Gruppe am Nebentisch feierte sehr ausgelassen. Er wurde von einer Person Y mehrmals "geschupst und gestoßen", woraufhin er die Person Y zurückstupste. Diese reagierte dann äußerst aggressiv und es kam zum Streit bei dem sich auch der Rest der umstehenden Personen seines Tisches beteiligten. Person X wurde nun von mehreren Personen "geschupst" und beleidigt. Es kam zum Schlagabtausch zwischen Person X und der Person Y, woraufhin er sein Glas mit dem Mischgetränk (ein kleines Glas mit 0,3l Inhalt) nach der Person Y schmiss und sie am Kopf (linke obere Stirnhälfte) traf. Nach dem Wurf wurde er von mehreren Personen heftig attackiert und rannte aus der Kneipe. Draußen wurde er (Person X) dann von einem "Türsteher" festgehalten und von einem der Personen die zum Freundeskreis des anderen gehörten mehrmals in das Gesicht geschlagen. Kurz darauf traf die Polizei ein und befragte Person X. Dieser zeigte kein aggressives Verhalten sodass die Polizei ihn auch keine Handschellen anlegte. Person X beschuldigte dann die Person die ihn vor der Kneipe in bei seien des Türstehers schlug und erstatte Anzeige. Er selbst wurde von der Person Y die er mit dem Glas am Kopf traf wegen Gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Dieser konnte aber noch normal mit den Beamten vor Ort reden und wies keine sonderlich schwere Verletzung auf, vermutlich eine kleine Platzwunde an der Stirn, der herbeigerufene Rettungswagen konnte ihn vermutlich an Ort und Stelle versorgen (aber nicht sicher ob er in das Krankenhaus mitgenommen wurde!) Die Polizei nahm Person X dann auf die Dienststelle mit und befragte ihn. Er machte keine Angaben zum Sachverhalt, jedoch zum Trinkverhalten. Der herbeigerufene Arzt machte eine Blutprobe und einen Test, bei dem er einen Alkoholpegel von ca.2,0 pro Mill und ein erheblich eingeschränktes motorisches Verhalten feststellte. Er selbst wurde von der Polizei fotografiert, um die Anzeige gegen den Schläger vor der Kneipe durchführen zu können. Person X wies Schwellungen an der Wange und am Kinn auf. Die Polizei schickte Person X dann nach Hause und nicht in die Ausnüchterungszelle weil er kein aggressives oder schlechtes Verhalten gegenüber den Beamten aufwies. Diese teilten ihm mit das sie in solchen Fällen normaler Weise die festgenommene Person in Arrest nehmen bis sie ausgenüchtert wäre, aber weil...würde sie es nicht machen. Person X hat keine Eintragungen, sprich keine Verurteilungen. Sein polizeiliches Führungszeugnis ist lupenrein. Es gab in seiner Jugend (15-17Jahre) zwar schon 1 oder 2 Anzeigen wegen Körperverletzung, dies wurde aber immer eingestellt oder er wurde deswegen nicht verurteilt. Er ist 22 Jahre alt (auch zum Zeitpunkt der Tat). Er ist deutscher Staatsbürger, ohne Migrationshintergrund und kommt aus gutem Hause (Vater Arzt, Mutter Geschäftsführerin eines Dienstleistungsunternehmens. Er selbst Azubi als Bürokaufmann bei seiner Mutter im Dienstleistungsunternehmen. Person X hat einen Zeugen der keine Vorstrafen hat. Der Zeuge hat keine Angaben bei der Polizei gemacht. Welches Strafmaß (Strafe) erwartet Person X? Danke! Geändert von eyelik (10.12.2008 um 12:33 Uhr). |
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| AW: Gefährliche Körperverletzung Auszug aus dem Regelwerk: Wieso wird mein Beitrag (Frage) nicht beantwortet?! Liebes Mitglied, dafür gibt es die verschiedensten Möglichkeiten (Nr. 1 trifft fast immer zu): Der Beitrag verstößt gegen die Regeln und ist nicht allgemein, fiktiv bzw abstrakt gehalten (s. dazu die Regeln); Es gibt kein "Recht auf Antwort" im Juraforum und keine "hauptamtlichen Fragenbeantworter". Es handelt sich durchweg um Gefälligkeits-, Freundschafts- bzw. Gelegenheitsbeiträge; Bei sehr langen und komplizierten Sachverhalten wird in der Regel eher selten geantwortet, da dies dann sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. |
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| AW: Gefährliche Körperverletzung Vielleicht ist auch einfach keine vernünftige Aussage möglich. So z.B. bei der Frage: "Welches Strafmaß ist zu erwarten?" Das ist für Richter und Staatsanwalt schon schwer genug, und sie kennen die Akte und haben Zeugen gehört.
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